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14.12.2006; 11:06 Uhr
Glücksspiel bleibt Monopol der Bundesländer für weitere vier Jahre
Ministerpräsidenten beschließen mit Staatsvertrag auch Verbot von Glücksspielen im Internet

Die Ministerpräsidenten aller Bundesländer bis auf Schleswig-Holstein haben sich am 13.12.2006 auf einen neuen Staatsvertrag zum Glücksspiel geeinigt, demzufolge Lotterien, Wetten, Spielbanken und sonstiges Glücksspiel für weitere vier Jahre ausschließlich Sache der Länder sein soll. Verbunden damit ist laut »satundkabel.de« vom 14.12.2006 ein Verbot der Veranstaltung von Glücksspielen über das Internet sowie einer eingeschränkten Bewerbung der staatlichen Wettangebote. Den privaten Wettanbietern soll eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt werden. Mit dem Staatsvertrag, der nun den »Kieler Nachrichten« zufolge zeitnah im Umlaufverfahren unterzeichnet werden und 2008 in Kraft treten soll, reagierten die Ministerpräsidenten auf die bestehende Rechtsunsicherheit seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006, mit dem die Karlsruher Richter die bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols für verfassungswidrig erklärt hatte, da nicht effektiv die Spielsucht bekämpft werde.

Zuvor hatte der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, Peter Harry Carstensen (CDU), seine Ablehnung des Staatsvertrages mit europa- und wettbewerbsrechtlichen Bedenken begründet. So sei mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im nächsten Jahr zur rechnen, der sich gegen ein staaatliches Wettmonopol aussprechen könnte. Aus diesem Grunde hatte Carstensen vor einem »Schnellschuss« gewarnt und damit wohl privaten Wettanbietern aus dem Herzen gesprochen. Bereits zuvor hatte der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) davon abgeraten, private Anbieter von der Möglichkeit auszuschließen, Wetten anzubieten, da damit nicht die Suchtgefahr gesenkt werde, sondern nur ein Abwandern des Markts an ausländische Unternehmen zu befürchten sei. Und der Bundesverband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) ergänzte, dass das staatliche Wettmonopol einem Berufsverbot für private Vertriebsfirmen im Lotto- und Klassenlotteriebereich gleichkäme. Zudem gefährde die Reduzierung von Lottoannahmestellen den Vertrieb von Zeitschriften, da damit auch der Einzelhandel als Hauptabsatzmarkt unter Druck gerate.

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[IUM/hl]

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