EU-Entwurf zur Reform der Leerträgervergütung vom Tisch
Die Europäische Kommission hat angekündigt, ihre Empfehlung zu einer Reform der Urheberrechtsabgaben auf Geräte und Leerträger aufzuschieben. Wie »mediabiz.de« am 14.12.2006 meldet, begründete ein Kommissions-Sprecher diese Entscheidung, die auf Kommissionspräsident Barroso zurückgehen soll, damit, dass es »bei diesem komplexen Thema noch eingehenderer Beratungen« bedürfe. Die Copyright Levies Reform Alliance (CLRA) hingegen vermutet dahinter eine massive Intervention von seiten Frankreichs. Die Empfehlung der Kommission sollte eigentlich am 20.12.2006 vorgelegt werden und sah unter anderem vor, dass die Hersteller künftig jährlich eine Abschlagszahlung an die von den Urhebern mit der Rechtewahrnehmung betrauten Verwertungsgesellschaften zahlen sollten statt, wie bisher, je nach Mitgliedstaat unterschiedliche Vergütungssätze. Zur Kompensation sollten verstärkt individuelle Abrechnungsmodelle eingesetzt werden (siehe Meldung vom 2.11.2006).
Die CLRA, eine Vereinigung von Unternehmen der Informations- und Telekommunikationstechnologie-Industrie sowie Herstellern von Unterhaltungselektronik und digitalen Medien, zeigte sich bestürzt von der Entscheidung Barrosos. Die Kommission habe sich davon verabschiedet, Transparenz, Effektivität und Fairness bei der Erhebung und Verteilung von Vergütungsabgaben zu bringen, so Mark McGann, Sprecher der CLRA. Zugleich kündigte er an, dass verschiedene große Unternehmen der Interessenvereinigung offizielle Beschwerden bei der Kommission einlegen werden, da ihrer Ansicht nach die mit der Informationsrichtlinie 29/2001/EG angestoßene Umorientierung weg vom Pauschalsystem hin zu einem individuellen Abrechnungsmodell durch die Mitgliedstaaten nicht ausreichend umgesetzt worden sei. Am Ende des Verfahrens könnten dann gerichtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten stehen.
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