Schweizer Ständerat stimmt Revision des Urheberrechts zu
Der Schweizer Ständerat, die Vertretung der einzelnen Kantone, hat am 19.12.2006 eine Revision des nationalen Urheberrechtsgesetzes (URG) beschlossen. Wie »pressetext.de« am 20.12.2006 meldet, bleibt danach zwar auch in Zukunft das Umgehen von wirksamen technischen Maßnahmen zum Schutz von Werken und anderen Schutzobjekten verboten. Jedoch befürworteten die Kanton-Vertreter eine Reihe von Ausnahmetatbeständen von diesem Grundsatz. So soll ein Umgehen von solchen Schutzmaßnahmen insbesondere beim Kopieren zu ausschließlich privaten oder wissenschaftlichen Zwecken zulässig sein. Auch das Herunterladen geschützter Werke aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch soll weiterhin zulässig bleiben.
Ferner sprach sich der Ständerat für einen Erhalt des bestehenden Systems der pauschalen Vergütung auf Leermedien und für Kopiervorgänge aus. Ein Minderheitenantrag kritisierte, dass dabei vereinzelt Doppelvergütungen ohne tatsächlich doppelt erfolgte Nutzung drohten. Dem folgte die Mehrheit nicht, sondern hielt eventuell auftretende Ungleichverteilungen im Interesse einer einfachen und effektiven Geltendmachung und Abgeltung von Vergütungsansprüchen für vertretbar, zumal keine Abgabe auf Geräte erhoben werde, sofern die in den Geräten verbauten Speicher faktisch nicht Leerträgern gleichzusetzen seien. Schließlich stimmte die Länderkammer Änderungen zu, wonach Sendeunternehmen zehn Jahre altes Material gegen Zahlung einer angemessenen Vergütung online zugänglich machen und Bildungseinrichtungen zur Sicherung und Erhaltung ihrer Bestände Werkexemplare herstellen dürfen, sofern letztere mit diesen Kopien keinen wirtschaftlichen oder kommerziellen Zweck verfolgen. Dem Beschluss des Ständerats muss nun noch der Nationalrat zustimmen.
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