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20.02.2007; 14:43 Uhr
Brüssel will unentgeltlichen Zugang zu wissenschaftlichen Informationen fördern
Wissenschaftsverlage warnen vor Qualitätsverlust bei veröffentlichten Beiträgen

Als eine der wichtigen Herausforderungen sieht die Europäische Kommission den Zugang zu sowie die Verbreitung und Bewahrung von wissenschaftlichen Informationen im digitalen Zeitalter an. Um die Rahmenbedingungen hierfür europaweit zu verbessern, kündigte die Kommission in einer Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss mehrere finanzielle Fördermaßnahmen an.

So soll im Zusammenhang mit dem Siebten Forschungsrahmensprogramm zum einen der »Open Access« zu Veröffentlichungen, die auf durch die Gemeinschaft geförderter Forschung beruhen, z. B. durch Rückerstattung der Projektkosten für öffentliche zugängliche Veröffentlichungen begünstigt werden. Ferner sollen Forschungsinfrastrukturen bis 2008 mit insgesamt 85 Mio. EUR unterstützt werden, wobei rund 50 Mio. EUR (20 Mio. EUR in 2007) zur Verbesserung des Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen dienen sollen, beispielsweise durch eine bessere Verknüpfung auf europäischer Ebene von digitalen »Repositories« (Datenbanken, über die Meta- und Dokumentdaten verwaltet, digitale Originale veröffentlicht sowie Lehrmaterialien und umfangreiche Recherchemöglichkeiten bereitgestellt werden). Weitere 25 Mio. EUR (2007: 15 Mio. EUR) sollen für die Forschung über digitale Bewahrung und kollaborative Tools zur Nutzung von Inhalten zur Verfügung gestellt werden. Die verbleibenden 10 Mio. EUR sollen der Verbesserung der Zugänglichkeit unter dem Gesichtspunkt der Interoperabilität und der Vielsprachigkeit dienen. Ausdrücklich will die Kommission keine Gemeinschaftsregeln zum Urhebervertragsrecht einführen, sondern lediglich darüber »reflektieren, wie Autoren ihre Rechte im digitalen Umfeld ausüben«.

Gleichwohl fürchten verschiedene Herausgeber von wissenschaftlichen Publikationen, dass die Pläne der Kommission ihre erheblichen Investitionen in den Online-Vertrieb von wissenschaftlichen Inhalten gefährden könnten. In einer gemeinsamen Erklärung wiesen internationale Verlage und Verlegerverbände im wissenschaftlichen, technischen und medizinischen (scientific, technical and medical - STM) Bereich darauf hin, dass damit das so genannte »Peer-Review«-Verfahren ausgehebelt werde, das sich bislang als Maßnahme zur Authentifizierung, Qualitätssicherung und Verbreitung von Artikeln als unersetzlich erwiesen habe. Das Urheberrecht schütze den Autor, der frei in seiner Wahl sein solle, wo er publizieren wolle.

Dokumente:

Institutionen:

Zu diesem Thema:

  • Behindert das Urheberrecht den Zugang zu wissenschaftlichen Publikationen? Aufsatz von Professor Dr. Dr. h. c. Georg Sandberger, Tübingen, ZUM 2006, 10, 818-828 (Heft 11)
[IUM/hl]

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