mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
19.04.2007; 09:29 Uhr
Brüssel erwartet Bericht zu Urheberrechtsfragen bei digitalen Bibliotheken
Empfehlung von freiwilligen Vereinbarungen zwischen Bibliotheken und Rechteinhabern als beste Lösung erwartet

Im Rahmen ihrer Initiative »i2010 - eine Europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung« verspricht sich die Europäische Kommission Anregungen von Experten bei der Frage, wie die von Brüssel angestrebte »Europäische Digitale Bibliothek« am besten aufgebaut werden kann. In Erwartung eines Berichts einer Expertengruppe ging die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding am 18.4.2007 davon aus, dass freiwillige Vereinbarungen zwischen Bibliotheken, Museen und Archiven auf der einen und Rechteinhabern auf der anderen Seite der gangbarste Weg zur Erleichterung der digitalen Bewahrung und der Bearbeitung verwaister und vergriffener Werke sein dürfte. Zugleich betonte sie aber auch, dass dies nur dann gelte, sofern damit der vorrangig den Nutzerinteressen Rechnung getragen werde. Vermieden werden soll dadurch das zeitaufwändige Einholen von Genehmigungen. Ferner soll die Expertengruppe, der unter anderem Vertreter der Deutschen Nationalbibliothek, der British Library, des Europäischen Verlegerverbands und von Google angehören, eine Diskussion darüber anstoßen, wie die öffentlich-private Zusammenarbeit und ein privates Sponsoring der Digitalisierung des europäischen Kulturerbes am besten gefördert und genutzt werden können.

Um die »Europäische Digitale Bibliothek« entstehen lassen zu können, hatte die Europäische Kommission bereits im August 2006 an die Mitgliedstaaten in einer Empfehlung appelliert, Einrichtungen zur großvolumigen Digitalisierung aufzubauen. Daneben nahm sie im Februar 2007 eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Förderung des unentgeltlichen Zugangs zu wissenschaftlichen Informationen an. Darin hatte sie auch direkte finanzielle Hilfen bis 2008 von insgesamt 85 Mio. EUR angekündigt, um u. a. die Veröffentlichung wissenschaftlicher Beiträge aus von der EU geförderten Forschungsarbeiten nach Ablauf einer noch festzulegenden Karenzzeit in einem offenen Archiv zu erproben (siehe Meldung vom 20.2.2007).

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3007:

https://www.urheberrecht.org/news/3007/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.