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02.07.2007; 09:27 Uhr
»Zweiter Korb« vor 2. und 3. Lesung im Bundestag
Änderungen in letzter Minute: Keine Deckelung der Pauschalvergütung, Widerrufsrecht bei unbekannten Nutzungsarten

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein »Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft« (»Zweiter Korb«) wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. So ist für den kommenden Donnerstag, den 5.7.2007, die zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs vorgesehen, gemeinsam mit dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion »Die Modernisierung des Urheberrechts muss fortgesetzt werden« (siehe hierzu Meldung vom 15.12.2005). Damit scheint sich ein bald vier Jahre hinziehendes Gesetzgebungsverfahren dem Ende zu nähern.

Wie aus Parlamentskreisen zu erfahren war, sind in den letzten Wochen noch einige Änderungen an dem Regierungsentwurf vorgenommen worden. Unter anderem weggefallen ist - wie sich schon andeutete - die Deckelung der Urheberrechtsabgaben bei Kopiergeräten und Speichermedien auf maximal fünf Prozent des Gerätepreises. Ebenso entfallen sein soll das Kriterium des »nennenswerten Umfangs« der Nutzung eines solchen Geräts, ab dem ursprünglich erst eine Vergütungspflicht entstehen sollte. Auch die Regelungen, die an die Stelle der Streichung des § 31 Abs. 4 UrhG, demzufolge die Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten unwirksam ist, sollen noch geändert worden sein. Wie schon auf einer Veranstaltung des Instituts für Urheber- und Medienrecht berichtet wurde, sollen die Urheber eine Einräumung von unbekannten Nutzungsarten nun widerrufen können; dieses Recht erlischt aber nach Ablauf von drei Monaten nachdem ihnen die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung mitgeteilt worden ist. Die hierbei anfallende zusätzliche angemessene Vergütung soll nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden können. Ferner soll es noch Änderungen geben bei den Schranken im Wissenschaftsbereich, laut »Buchmarkt.de« u. a. auch ein Verbot von Kopien aus Schulbüchern ohne Genehmigung der Verlage.

Beschließt das Plenum in seiner Sitzung am 5.7.2007 ohne Änderungen die Beschlussvorlage des Rechtsausschusses, so kann sich der Bundesrat im September mit dem »Zweiten Korb« befassen. Erhebt auch dieser keine Einwände, so könnte das Gesetz eventuell sogar noch Ende 2007 in Kraft treten, sofern der Bundespräsident das Gesetz ohne Verzögerungen ausfertigt und verkündet. Anderenfalls wäre zunächst das Verfahren im Vermittlungsausschuss zu durchlaufen und möglicherweise ein Einspruch des Bundesrats vom Bundestag zurückzuweisen.

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