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04.07.2007; 09:32 Uhr
Änderungen am »Zweiten Korb« passieren Rechtsausschuss
Entschließungsantrag enthält Prüfungsaufträge für »Dritten Korb«

Mit den Stimmen der Koalition und der FDP hat der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein »Zweites Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft«, den so genannten »Zweiten Korb«, angenommen. Die Linksfraktion stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich. Wie bereits berichtet, sind gegenüber der Ursprungsfassung noch zum Teil bedeutsame Änderungen vorgenommen worden, so u. a. der Wegfall der Deckelung der Pauschalabgaben für Urheber, bei den Regelungen zur Einräumung von Nutzungsrechten an unbekannten Nutzungsarten sowie im Bereich der Wissenschaftsschranken.

Zugleich nahm der Ausschuss einen Entschließungsantrag an, der begleitende Anmerkungen zum »Zweiten Korb« und gewissermaßen das Programm für einen »Dritten Korb« enthält. So machten die Koalitionsfraktion deutlich, dass - sollten sich die Erwartungen an die Verhandlungslösung unter den Beteiligten bei der Höhe der Urheberrechtsvergütung nicht erfüllen oder sollte es zu einer Verzerrung der Wettbewerbssituation kommen - die Regierung tätig werden und die Höhe wieder gesetzlich regeln müsse. Als weitere Punkte nennt der Entschließungsantrag Fragen des Handels mit Gebraucht-Software, die Problematik intelligenter Aufnahmesoftware bei Webradios, die die Ausgestaltung einer Open-access-Regelung sowie die Frage einer Widerrufsmöglichkeit von Filmurhebern bei den unbekannten Nutzungsarten. Ferner soll eine Begrenzung der Privatkopie auf Kopien nur vom Original und ein Verbot der Herstellung einer Kopie durch Dritte geprüft werden. Daneben sollen noch verschiedene Änderungsanträge bei der morgigen zweiten und dritten Lesung zum Entschließungsantrag gestellt werden, wobei es unwahrscheinlich ist, dass diese sämtlich noch Eingang finden in den Wortlaut.

Letzteres ist wohl von Seiten der Grünen mit Blick auf eine Bagatellklausel bei der strafrechtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu erwarten, die damit ein ursprüngliches Anliegen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) nicht verloren geben wollen und dabei Unterstützung finden bei der Linken. Ebenfalls nicht durchsetzen konnte sich die FDP-Fraktion mit einem Verbot von Vergütungsansprüchen für Kabelweitersendungen in Hotels, wie ihr tourismuspolitischer Sprecher Ernst Burgbacher mitteilte. Immerhin sieht aber der Entschließungsantrag eine Überprüfung der Vergütung nach § 20 b Abs. 2 UrhG vor. Auch sein Kollege von der CDU, Klaus Brähmig, teilt die Sorge um die Hoteliers, will deren Entlastung aber bei der GEZ-Gebühr erreichen und die seit dem Jahreswechsel nicht mehr zulässige Abmeldung außerhalb der Saison wieder zulassen. (zu den weiteren Änderungsbegehren vgl. unten stehende Pressemitteilungen).

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