Hessen für haushaltsbezogene Rundfunkgebühr
Für eine bundesweit einheitliche sowie klarere und einfachere Weiterentwicklung des Rundfunkgebührensystems hat sich der Leiter der Hessischen Staatskanzlei, Stefan Grüttner (CDU), ausgesprochen. Wie »hronline.de« am 19.8.2007 berichtet, plädierte Grüttner dabei für eine Abkehr von der bislang gerätebezogenen Gebühr hin zu einer haushaltsbezogenen Gebühr. Damit sollen insbesondere Unternehmen besser erfasst werden, die Höhe ihrer Belastung soll sich dabei nach deren Betriebsgröße richten. Diese Variante sei angesichts des Volumen von rund sieben Milliarden EUR im Jahr aussichtsreicher als eine Steuerfinanzierung.
Damit schließt sich Grüttner inhaltlich dem Ansatz der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen an, die bereits im September 2006 eine »Haushaltsgebühr« unter Einbeziehung von Unternehmen und ihrer jeweiligen Größe vorgeschlagen hatten (siehe Meldung 29.9.2006). Auch die FDP lehnt die GEZ-Gebühr in ihrer jetzigen Form ab; sie will aber eine personenbzogene allgemeine Medienabgabe, mit der jeder volljährige Bürger belastet werden und nur bis zum Erreichen des steuerlichen Existenzminimums davon befreit sein soll (siehe Meldung vom 20.9.2006). Das Bundesverfassungsgericht wird am 11.9.2007 die Gebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio entscheiden, von sich die Beteiligten ebenfalls Erkenntnisse für eine mögliche Neuausgestaltung des Rundfunkgebührensystems erhoffen (siehe Meldung vom 2.5.2007).
Dokumente:
- Meldung bei »hronline.de« vom 19.8.2007
- Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages vom 27.9.2006 »Zur möglichen Höhe einer allgemeinen Medienabgabe für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk«
Institutionen:
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