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02.05.2007; 12:04 Uhr
BVerfG verhandelt Gebührenklage von ARD, ZDF und Deutschlandradio
BDZV kritisiert Onlineaktivitäten der Öffentlich-Rechtlichen, BITKOM für niedrige Pauschalabgabe

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 2.5.2007 die Verfassungsbeschwerde von ARD, ZDF und Deutschlandradio aus Anlass der Gebührenfestsetzung durch die Bundesländer zum 1.4.2005. Dabei waren die Bundesländer von der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (KEF) abgewichen und hatten statt der vorgeschlagenen 1,09 EUR im 8. RÄStV lediglich eine Steigerung um 88 Cent beschlossen (siehe Meldung vom 17.3.2005). Sie begründeten dies mit nicht hinreichend erschlossenen Einsparpotentialen auf Seiten der Rundfunkanstalten, dem Ziel der angemessenen Belastung der Gebührenzahler angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage sowie der Gesamtentwicklung des dualen Rundfunksystems und im Wettbewerb der Medien insgesamt. Ferner erweiterten sie die Prüfungskriterien der KEF zum 1.1.2009 darauf, ob der von den Rundfunkanstalten angemeldete Finanzbedarf unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Entwicklung der Haushalte der öffentlichen Hand ermittelt worden ist.

Mit ihrer Verfassungsbeschwerde rügen die drei Anstalten die Verletzung ihrer Rundfunkfreiheit. Mit der abweichenden Gebührenfestsetzung seien die Länder von dem Grundsatz der Trennung zwischen allgemeinen medienpolitschen Entscheidungen und Entscheidungen über die Rundfunkgebühr abgewichen, indem sie Überlegungen zur Strukturreform inhaltlich mit dem Gebührenfestsetzungsverfahren verknüpft hätten. Auch die Änderung der Prüfungskriterien der KEF stelle eine Verletzung dar, da der Finanzbedarf zur Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrags erforderlich sei. Insofern sei er unabhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu beurteilen, solange nicht möglicherweise der Rundfunkauftrag neu definiert worden sei. Während der Verhandlung forderten die Ministerpräsidenten Kurt Beck (SPD) und Günther Oettinger (CDU) laut der »faz.net« vom 2.5.2007, »neue Wege der Gebührenfinanzierung« zugehen. Dies gelte sowohl mit Blick auf EU-Vorgaben als auch wegen neuer technischer Entwicklungen, die die Akzeptanz des gegenwärtigen Gebührenmodells verringerten.

Im Vorfeld der Verhandlung des BVerfG hat der Bundesverband deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) ARD und ZDF aufgefordert, die Expansion ihrer Online-Angebote zu beenden. Diese sei durch ihren Auftrag nicht mehr geboten und gefährde die privatwirtschaftlichen Medienunternehmen, da die Verlage anders als ARD und ZDF darauf angewiesen seien, im Internet Geschäftsmodelle zu entwickeln. Außerdem belaste jede Erhöhung der Rundfunkgebühr das Medienbudget der Bürger zusätzlich. Für den Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) ist das Verfahren vor dem BVerfG Anlass, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, insbesondere mit Blick auf die Gebührenpflichtigkeit immer weiterer technischer Geräte wie internetfähige Computer, zu vereinfachen. Nach eigenen Angaben plädiert der BITKOM für eine niedrigere Abgabe, die alle Haushalte und Firmen zahlen sollen.

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