mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
26.02.2008; 09:57 Uhr
Britische Regierung nimmt Internet-Provider ins Visier
Anbieter sollen Beitrag zur Bekämpfung illegalen Filesharings leisten

Die britische Regierung hat rechtliche Vorgaben angekündigt für den Fall, dass sich Rechteinhaber und Internet-Service-Provider (ISP) bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet nicht auf freiwillige Lösungen einigen sollten. Wie das Department for Culture, Media and Sport am 22.2.2008 mitteilte, unterstütze es die derzeit laufenden Verhandlungen zwischen den beiden Seiten, plane aber gleichwohl eine Konsultation durchzuführen, die die möglichen Varianten einer gesetzlichen Lösung des Problems zum Gegenstand haben soll. Damit scheint die britische Regierung einen sanften Druck auf Rechteinhaber und wohl vor allem die ISP-Branche ausüben zu wollen, denn sie kündigte zugleich an, mögliche gesetzliche Schritte zu unterlassen, sobald eine Vereinbarung auf freiwilliger Basis erreicht sei.

Englischen und deutschen Medienberichten zufolge könnten die gesetzlichen Regelungen ähnlich aussehen, wie sie bereits in Frankreich vereinbart worden sind: Durch den Einsatz von Filtersoftware sollen die »Urheber« illegaler Kopiervorgänge identifiziert, auf ihre Verstöße gegen das Urheberrecht aufmerksam gemacht werden. Zeigt dies keine Wirkung, könnte der Internetzugang zunächst vorübergehend abgestellt und dann endgültig gesperrt werden. Demgegenüber hatten sich die EU-Parlamentarier Anfang Februar 2008 gegen europarechtliche Vorgaben zulasten von ISP ausgesprochen (siehe Meldung vom 6.2.2008). Die Initiative ist Teil der Regierungsstrategie »Creative Britain: New Talents for the New Econnomy«, mit der der Kreativwirtschaft unter die Arme gegriffen werden soll.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/hl]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3317:

https://www.urheberrecht.org/news/3317/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.