mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
28.10.2008; 17:18 Uhr
Neven DuMont kritisiert Haltung des BDZV zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Stellungnahme des Verbandes sei ein »Schnellschuss« gewesen

Der Kölner Verleger Alfred Neven DuMont kritisiert in einem Schreiben an den Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Helmut Heinen, die Stellungnahme des Verbandes zur Einigung der Ministerpräsidenten auf die Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages. Der BDZV hatte in einer Pressemitteilung vom 23. Oktober 2008 die klare Grenzziehung im Bereich der elektronischen Presse begrüßt. Es seien nicht alle Erwartungen und Ansprüche erfüllt worden. Die Internet-Aktivitäten seien aber insbesondere durch das Kriterium der Sendungsbezogenheit begrenzt worden.

Nach Auffassung von Neven DuMont erscheine der beschlossene Änderungsentwurf »nur oberflächlich ausgewogen«. Tatsächlich aber unterstütze er weitgehend die Interessen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der durch Gebühren finanziert einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Zeitungsverlagen habe. Die Stellungnahme des BDZV bezeichnet Neven DuMont in diesem Zusammenhang als »Schnellschuss«, der innerhalb des Verbandes hätte besser abgestimmt werden müssen. Darin sehe er eine »grundsätzliche Gefahr für die Zukunft« des Verbandes, wie Neven DuMont mit Verweis auf seine langjährige Tätigkeit als Verleger und seiner Mitwirkung im BDZV erklärt.

Dokumente:

Institutionen:

[IUM/bs]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 3424:

https://www.urheberrecht.org/news/3424/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.