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05.11.2008; 17:02 Uhr
EU-Kommission veröffentlicht Entwurf zur Änderung der Rundfunkmitteilung
Kontrollen über staatliche Beihilfen sollen verstärkt werden

Wie EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes bereits im Juli 2008 als Reaktion auf die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation zu staatlichen Beihilfen angekündigt hatte, soll die Mitteilung zur staatlichen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks überarbeitet werden. Die EU-Kommission hat dazu am 4. November 2008 einen Mitteilungsentwurf veröffentlicht und die Mitgliedstaaten aufgefordert zu den Plänen im Rahmen einer erneuten Konsultation bis zum 15. Januar 2009 Stellung zu nehmen. Über die endgültige Fassung soll noch im ersten Halbjahr 2009 entschieden werden.

Kernstück der geplanten Änderungen ist die Anpassung an die neue Medienlandschaft, die sich seit der Rundfunkmitteilung 2001 insbesondere durch Digitalfernsehen und Internet stark gewandelt habe. Neue Angebote öffentlich-rechtlicher Sender sollten daher in den Mitgliedsstaaten durch ein unabhängiges Verfahren auf ihre gesellschaftliche Bedeutung und ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb geprüft werden. Bei der Bildung finanzieller Rücklagen solle dem öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mehr Spielraum eingeräumt werden, gleichzeitig sei hier jedoch eine stärkere Aufsicht geboten, um eine Überkompensierung und Quersubventionierung kommerzieller Tätigkeiten zu verhindern, so die Pressemitteilung der EU-Kommission.

Als Reaktion auf den Kommissionsentwurf erklärt die ARD es bestünde aus ihrer Sicht keine Notwendigkeit einer nennenswerten Überarbeitung der Rundfunkmitteilung. Die vorgesehene Verschärfung erfolge gegen den erklärten Willen einer großem Mehrheit der Mitgliedsstaaten, wie die ARD in einer Pressemitteilung betont. Diese hätten sich bereits in einer Erklärung gegenüber Kroes gegen substantielle Änderungen an der Mitteilung ausgesprochen. Zudem fehle es an einer Ermächtigungsgrundlage für die im Entwurf vorgesehene Einführung eines Prüfungsverfahrens auf EU-Ebene, so der ARD-Vorsitzende Fritz Raff. Dieses »umfangreiche und höchst kleinteilige Verfahren« bedeute zugleich einen »erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand« und verhindere flexible Anpassungen an technologische und gesellschaftliche Entwicklungen.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hingegen begrüßt das von der Kommission geplante Erfordernis unabhängiger Untersuchungen. Im Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags werde darauf verzichtet den »Drei-Stufen-Test« durch ein externes Gremium durchzuführen, es sei lediglich bei der Prüfung der Marktauswirkung externer Sachverstand vorgesehen. Der VPRT sehe daher in dem Mitteilungsentwurf ein Signal an die Landtage: Die Forderung der EU-Kommission nach unabhängigen Kontrollgremien solle auch bei der aktuellen Diskussion um die Ratifizierung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages berücksichtigt werden, so der Appell des Präsident des VPRT, Jürgen Doetz. Neben der Verstärkung der Unabhängigkeit bei der Durchführung des »Drei-Stufen-Tests« unterstütze der VPRT auch den Vorschlag eines Beschwerderechts Dritter. Dieses Instrumentarium werde »dazu beitragen, den Wettbewerb fairer zu gestalten«, so Doetz.

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