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30.01.2009; 15:26 Uhr
Streit um Vergütung für Werknutzung im Rahmen von § 52 a UrhG
Börsenverein des Deutschen Buchhandels besteht auf nutzungs- und werkbezogene Erfassung

Als Reaktion auf ein Interview des zuständigen Staatssekretärs des sächsischen Kultusministerium, Dr. Knut Nevermann, im »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel« äußerte der Börsenverein des Deutschen Buchhandels Kritik an der Haltung der Kultusministerkonferenz der Länder. Nevermann hatte als Vertreter der Kultusministerkonferenz angekündigt, man werde weiterhin auf eine Erfassung der Titel, die im Rahmen des sog. Intranet-Paragraphen § 52 a UrhG zugänglich gemacht werden, verzichten. Die 2003 eingeführte Vorschrift, die eine Zugänglichmachung von Werkteilen oder Werken geringen Umfangs über ein schul- oder universitätsinternes Intranet ermöglicht, war Ende 2008 um weitere vier Jahre bis 2012 verlängert worden (vgl. Meldung vom 28. November 2008).

Für die Berechnung einer angemessenen Vergütung dieser Nutzung sieht der Börsenverein eine Erfassung der Titel und des Umfangs als zwingend an. Auch ein Ende 2008 ausgehandelter Einigungsvorschlag der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sieht eine solche nutzungs- und werkbezogene Erfassung vor. Mit einer Entscheidung der Kultusministerkonferenz in der vergangenen Woche wurde dieser Vorschlag jedoch abgelehnt. Damit weiche man von verbindlichen Zusagen ab, die im Rahmen eines Gesamtvertragsangebots gemacht worden seien, so der Börsenverein in einer Pressemitteilung vom 30. Januar 2009. Auch der Gesetzgeber habe bei der Verlängerung des § 52 a UrhG eine nutzungs- und werkbezogene Erfassung in Aussicht gestellt.

Der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis sieht in diesem Verhalten eine »Enteignung von Urhebern und Verlagen«, weil die Länder Hochschulen und Bibliotheken nicht ausreichend Geld bereitstellen wollen. Dies sei gesetzeswidrig und skandlös, so Skipis. Unterstützung erhält er dabei vom Deutschen Hochschulverband (DHV). Nach Ansicht von DHV-Geschäftsführer Dr. Michael Hartmer werde die Versorgung hochwertiger Studienliteratur gefährdet, da Wissenschaftlern und Verlagen keine angemessene Vergütung für die eine solche Zugänglichmachung ihrer Publikationen zukomme.

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