Warner Music Germany erwirkt Verbot der Musiksuchsoftware »Songbeat«
Die Software »Songbeat« des gleichnamigen Berliner Startup-Unternehmens darf künftig keine Musiktitel aus dem Katalog des Musik-Labels Warner Music mehr »erreichbar machen«. Wie die Redaktion der ZDF-Nachrichtensendung »heute« berichtet, gab das Landgericht Hamburg dem Antrag der deutschen Tochter von Warner Music auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung statt.
Bei »Songbeat« handelt es sich um eine Suchsoftware, die bei Eingabe eines Musiktitels oder Interpreten auf spezielle MP3-Suchmaschinen zugreift und deren Ergebnisse so auflistet, dass sie ohne Umwege heruntergeladen werden können. Auf diesem Wege können urheberrechtlich geschützte Inhalte im Internet aufgespürt werden. Vertreter der Songbeat GmbH weisen eine Verantwortlichkeit für möglich Urheberrechtsverstöße zurück. So könne »Songbeat« ebenso wenig wie Suchmaschinen werten, in welcher Form der Anwender die gefundenen Inhalte nutzt, wie Geschäftsführer, Philip Eggersglüß gegenüber »heute« erklärt. So erfolge bei Programmstart ein Hinweis, dass der Download urheberrechtlich geschützter Musik verboten ist, so dass die Verantwortung beim Nutzer liege, der prüfen müsse, ob ein Download zulässig ist.
Eine mögliche Lösung des Rechtsstreit sieht das Unternehmen in einer Kooperation mit der Musikindustrie. Als Beispiele werden die Einbindung kostenpflichtiger Musikangebote oder Verkaufsoberflächen für Tonträger oder Konzertkarten in den »Songbeat-Player« genannt. Gespräche über derartige Modelle seien jedoch noch nicht erfolgt, so Eggersglüß. Derzeit werde »Songbeat« weiterhin unverändert angeboten, da die Verfügung noch nicht offiziell zugestellt sei. Über die Folgen des Verbots habe das Unternehmen noch nicht entschieden.
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