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25.02.2009; 16:28 Uhr
Medienverbände setzen sich auf europäischer Ebene für eine Überarbeitung der Rundfunkmitteilung ein
Öffentlich-rechtliche Aktivitäten auf neuen Märkten sollen überprüft werden

Vertreter der privaten Medien in Europa haben sich anlässlich einer gemeinsamen Veranstaltung dafür ausgesprochen, dass die EU-Kommission dem politischen Druck der Mitgliedsstaaten in der Diskussion um die Zulässigkeit von Beihilfen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk standhält und die Rundfunkmitteilung wie angekündigt (vgl. Meldung vom 5. November 2008) überarbeitet. In einer gemeinsamen Presseerklärung des Verbandes für kommerzielles Fernsehen in Europa (ACT), des Verbandes Europäischer Radios (AER), des Europäischen Verlegerrates (EPC) sowie des deutschen Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) unterstreichen die Verbände erneut die Notwendigkeit klarer und grundlegender Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften der Art. 86 Abs. 2 und Art. 87 des EG-Vertrages bei der Prüfung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

So sei eine Überarbeitung der 2001 von der EU-Kommission beschlossenen Rundfunkmitteilung notwendig, da definiert werden müsse, in welchem Umfang Aktivitäten der Rundfunkanstalten in neuen Märkten, insbesondere im Internet, zulässig sein sollen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Angela Mills Wade, Geschäftsführerin des EPC, forderte die Kommission daher gerade im Hinblick auf neue Medien zu einer Klarstellung der Beihilferegelungen auf. VPRT-Vizepräsident Tobias Schmid betonte, fairer Wettbewerb könne durch Transparenz, Vorabprüfung und unabhängige Kontrolle erzielt und damit zugleich auch Verbraucherinteressen gerecht werden.

Eine Anhörung des Kulturausschusses des Europäischen Parlaments zur Finanzierung und Handlungsspielraum des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird am 5. März 2009 stattfinden. Die Verbände privater Medien befürchten jedoch mangelnde Ausgewogenheit, da Vertreter der Presse und der Online-Medien nicht zur Anhörung eingeladen worden seien, wie abschließend in der gemeinsamen Presseerklärung kritisiert wird.

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