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12.03.2009; 15:25 Uhr
»Zeitungszeugen«-Prozess: Richter äußern Zweifel an Argumentation des Freistaates Bayern
Urteil des Landgerichts München I soll am 25. März 2009 verkündet werden

Nach Verbot und Beschlagnahmung einer Ausgabe der Zeitschrift »Zeitungszeugen« mit Nachdrucken von Tageszeitungen aus dem Jahr 1933 (vgl. Meldung vom 23. Januar 2009) beginnt nun der Zivilprozess um mögliche Urheberrechtsverletzungen durch die Faksimiles des »Völkischen Beobachters« aus dem Eher-Verlag, für die der Freistaat Bayern angibt, seit Kriegsende die Verwertungsrechte zu halten. In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch, 11. März 2009 äußerte die 21. Zivilkammer des Landgerichts München I jedoch Zweifel, dass die geltend gemachten Rechte tatsächlich bestehen.

So berichtet die »Süddeutsche Zeitung«, es werde bezweifelt, dass Adolf Hitler, der Herausgeber des »Völkischen Beobachters« war, überhaupt schöpferisch tätig gewesen sei und so eigene Urheberrechte generiert habe, die später auf den Freistaat Bayern übergegangen seien. Die bloße Benennung Hitlers als Herausgebers allein sei dazu nicht ausreichend, so das Gericht. Hinsichtlich etwaiger Urheberrechte der Schriftleitung, die der Freistaat mit dem Schriftleitergesetz aus dem Jahre 1933 begründet, bemängelt das Gericht, es sei unklar, ob die damaligen Schriftleiter Alfred Rosenberg und Wilhelm Weiß dem Eher-Verlag ihre Rechte eingeräumt haben. Art und Umfang einer solchen Rechtsübertragung sind nicht bekannt. Zudem sei das angeführte Schriftleitergesetz erst einige Monate nach erscheinen der betreffenden Ausgabe des »Völkischen Beobachters« in Kraft getreten.

Am 25. März 2009 will das Landgericht München I sein Urteil verkünden.

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