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10.06.2009; 16:19 Uhr
Landgericht Berlin: »Der Bulle von Tölz« ist kein Bestseller-Fall
Buy-out-Honorare in der Filmbranche sind nicht generell unangemessen

Im Fall der Fernsehreihe »Der Bulle von Tölz« können auch angesichts der Häufigkeit der Ausstrahlungen noch keine Anhaltspunkte dafür hergeleitet werden, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen der Vergütung des Drehbuchautors und den Erlösen des TV-Senders besteht und der Autor daher Anspruch auf Zahlung einer zusätzlichen Vergütung hat. Das Landgericht Berlin hatte mit seinem Urteil vom 19. Mai 2009 (Az.: 16 O 8/07; Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt) einen Auskunftsanspruch des Drehbuchautoren der Serie »Der Bulle von Tölz« gegen den Fernsehsender Sat. 1 auf Offenlegung der Werbeerlöse abgelehnt.

Der Autor hatte für den Buy-Out seiner Rechte eine pauschale Vergütung erhalten. Diese Vergütung sei ihn jedoch auch bei Misserfolg der Serie sicher gewesen und die Vereinbarung von Buy-out-Honoraren in der Filmbranche nicht von vorneherein unangemessen, so die entscheidende Kammer des Landgerichts. Darüber hinaus weisen die Prozessvertreter des Senders darauf in, dass das Gericht Zweifel äußerte, ob die bei der Ausstrahlung erzielten Werbeerlöse für die Bestimmung der Vergütung überhaupt relevant sind.

 

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