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29.06.2009; 19:37 Uhr
Kulturrat formuliert Forderungen für eine Reform des Urheberrechts
Stellungnahme zur Prüfung weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarfs

Der Deutsche Kulturrat hat den Fragebogen des Bundesministeriums der Justiz zum Reformbedarf im Bereich des Urheberrechts beantwortet und seine Stellungnahme veröffentlicht. Mit Blick auf den bevorstehenden Ablauf der Legislaturperiode begrüße man, dass das Justizministerium zu diesem Zeitpunkt dennoch eine Befragung nach gesetzgeberischen Handlungsbedarf durchführt, was wegen der raschen Entwicklung bei der Digitalisierung dringend erforderlich sei.

Konkret spricht sich der Kulturrat für Einschränkungen der Privatkopie gemäß § 53 UrhG aus, da diese Schrankenregelung zunehmend in so großem Umfang genutzt werde, dass sie oftmals den Kauf urheberrechtlich geschützter Werke ersetze. Daher unterstütze man z.B. eine Beschränkung der Privatkopierfreiheit auf originale Exemplare eines Werke oder ein Verbot der Herstellung von Kopien durch Dritte. Auch ein ausdrückliches Verbot sog. intelligenter Aufnahme-Software von Webradios unterstützt der Kulturrat und spricht sich hier sogar noch für eine Ausdehnung auf den gesamten audiovisuellen Bereich aus. Trotz dieser Einschränkungen der Privatkopie dürfte jedoch die Vergütung der Urheber nicht weiter abgesenkt werden, da diese bereits zum momentanen Zeitpunkt zu gering sei. In diesem Zusammenhang sprach sich der Kulturrat auch für eine Ausdehnung der Hinterlegungspflicht gem. § 11 Abs. 2 UrhWG bei Tarifstreitigkeiten auch auf gesetzliche Vergütungsansprüche aus.

Die Regelung zur Kabelweitersendung gemäß § 20 b UrhG müsse nach Ansicht des Kulturrates künftig technologieneutral ausgestaltet werden. Auch für diesen Bereich wird vom Rat auf die Notwendigkeit einer angemessenen Vergütung der Urheber- und Leistungsschutzberechtigten hingewiesen.

Bei der Diskussion um Zugänglichmachung von Informationen insbesondere im Bereich der Wissenschaft verweist der Kulturrat in der Debatte um einen sog. »Dritten Korb« auf seine Stellungnahme zu den Regelungen des »Zweiten Korbs« für »on-the-spot-consultation« und den Kopienversand auf Bestellung. Grundsätzliche habe man deren Einführung begrüßt, hält die konkrete Ausgestaltung jedoch nicht für optimal.

Des Weiteren hält der Kulturrat die Einführung einer Vergütungspflicht in § 59 UrhG für die kommerzielle gewerbliche Nutzung von Abbildungen von Kunstwerken im öffentlichen Raum für notwendig. Damit unterstütze man die Forderung der »Enquete-Kommission« nach einer entsprechenden Gesetzesänderung.

Ein weiterer Punkt der Stellungsnahme, der zugleich auf eine Prüfbitte der EU-Kommission zurückgeht betrifft die Einführung einer Regelung zu »verwaisten Werken«. Der Kulturrat sieht hier ebenfalls Regelungsbedarf, nicht nur für den Umgang mit »verwaisten«, sondern auch mit vergriffenen Werken. Hier habe man bereits in der Stellungnahme zum EU-Grünbuch »Urheberrechte in der wissensbestimmten Gesellschaft« die Festschreibung der von den Verwertungsgesellschaften entwickelten Verfahrensweisen gefordert.

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