Bundesrat will Breitband-Pläne der Bundesregierung beschleunigen
Auf Initiative des Bundeslandes Baden-Württemberg hin hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. September 2009 die Ausschüsse mit der Aufgabe betraut, die Möglichkeit eines Gesetzes zu prüfen, das die Telekommunikationsanbieter zur Offenlegung der bestehenden Telekommunikationsinfrastruktur verpflichtet. Unter Federführung des Wirtschaftsausschuss sollen der Agrar-, der Innen- und der Kulturausschuss über eine Bundesratsentschließung beraten, mit der die Bundesregierung aufgefordert werden soll, sich mit einem entsprechendem Gesetzesvorhaben zu beschäftigen.
Der Entschließungsantrag nimmt dabei Bezug auf die Breitband-Pläne der Bundesregierung, nach denen bis zum Jahr 2014 rund 75 Prozent der deutschen Haushalte Internet-Anschlüsse mit einer Übertragungsrate mindestens 50 MBit/s zur Verfügung stehen sollen. Zur raschen Umsetzung dieses Zieles sei es daher gerade in ländlichen Gebiete sinnvoll, wenn die Telekommunikationsanbieter ihre bestehende Netzinfrastruktur offenlegen würden. Nach Erfahrung einiger Bundesländer sei dies in der Vergangenheit auf freiwilliger Basis häufig nicht gelungen, so dass es sinnvoll sei, wenn die Unternehmen z.B. auf Aufforderung der Bundesnetzagentur zur Offenlegung ihrer Infrastruktur verpflichtet werden könnten.
Dokumente:
- Antrag des Landes Baden-Württemberg (PDF)
- Tagesordnung und Beschlüsse der 861. Sitzung des Bundesrates
Institutionen:
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