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03.11.2009; 11:18 Uhr
Konferenz der Ministerpräsidenten beschließt 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
VPRT kritisiert Zusatzauflagen und Formateinschränkungen für Produktplatzierungen

Mit der Unterzeichnung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrages anlässlich der Konferenz der Ministerpräsidenten der Länder am 30. Oktober 2009 ist ein weiterer Schritt zur Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) vollzogen worden. Nach den nun anstehenden Ratifizierungen durch die Landesparlamente sollen die Änderungen des Rundfunkstaatsvertrages zum 1. April 2010 in Kraft treten. Zentraler Punkt der Neuregelung sind die Vorgaben zu Produktplatzierungen. Diese sollen zwar grundsätzlich verboten bleiben, durch einzelne Ausnahmen soll »Product Placement« jedoch im Rundfunk möglich sein.

Für den Privaten Rundfunk sollen die Produktplatzierungen in Filme, Unterhaltungssendungen und Sportübertragungen sowohl bei Eigen- als auch bei Fremdproduktionen zulässig sein; im öffentlich-rechtlichen Rundfunk hingegen nur bei Fremdproduktionen. Ein generelles Verbot von Produktplatzierungen und sonstiger Werbung gilt weiterhin für Kindersendungen. Darüber hinaus muss auf die Produktplatzierung auch bei Fremdproduktionen mit einem Hinweis zu Beginn und am Ende der Sendung hingewiesen werden, soweit die Verwendung der Produktplatzierung »mit zumutbarem Aufwand ermittelbar ist«.

Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck wies angesichts gravierender ökonomischer Einbrüche in der Medienlandschaft auf die Notwendigkeit neuerer, transparenterer Vorgaben für Werbung und Produktplatzierungen hin. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien bemängelte an der nun beschlossenen Fassung des 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, dass trotz der grundsätzlich zu begrüßenden Lockerung der Werbebestimmungen durch die AVMD-Richtlinie keine 1:1-Umsetzung in Deutschland erfolge. So seien besonders die Zusatzauflagen für deutsche TV-Veranstalter »praxisfremd« und »diskriminierend«. Als Beispiel führt der Verband die Kennzeichnungspflicht von Produktplatzierungen bei Fremdproduktionen an. Daneben seien die Einschränkung der Formate, in denen Produktplatzierungen zulässig sein sollen, zu weitgehend. Daher erfolgte ein Appell an die Länder, »gemeinsam mit den Betroffenen in den Dialog über weiter reichende Erleichterungen der Werbebestimmungen zu treten«. Auf europäischer Ebene fordert der Verband in diesem Zusammenhang auch die Abschaffung aller gattungsspezifischen Werberegelungen im Wege einer erneuten Überarbeitung der AVMD-Richtlinie. Hier stehe der VPRT bereits in Kontakt mit der EU-Kommission, wie Verbandspräsident Jürgen Doetz erklärte.

Die Reform des Gebührenmodells des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (vgl. Meldung vom 27. Oktober 2009) war ebenfalls Thema auf der Ministerpräsidentenkonferenz. Hier stehe man jedoch »am Anfang der Diskussion«, so Beck, der die beiden zur Diskussion stehenden Modelle einer Reform der Geräteabgabe einerseits und einer Haushaltsabgabe andererseits bestätigte.

zu diesem Thema:

  • Professor Dr. Jürgen Becker - Die Umsetzung der Werbebestimmungen der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht, ZUM 10/2009 Seite 697
  • Ministerialrat Dr. Klaus-Peter Potthast - Die Umsetzung der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste aus Ländersicht, ZUM 10/2009 Seite 698
  • Claus Grewenig - Die Umsetzung der Werbebestimmungen der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht aus Sicht des privaten Rundfunks, ZUM 10/2009 Seite 703
  • Professor Dr. Johannes Kreile - Die Umsetzung der Werbebestimmungen der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht aus Sicht der Produzenten, ZUM 10/2009 Seite 709
  • Professor Dr. Albrecht Hesse - Die Umsetzung der Werbebestimmungen der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht aus Sicht der Produzenten, ZUM 10/2009 Seite 718
  • Christoph Seibold - Die Umsetzung der Werbebestimmungen der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste in deutsches Recht; Diskussionsbericht zum gleichnamigen XXIII. Münchner Symposion zum Film- und Medienrecht des Instituts für Urheber- und Medienrecht am 3. Juli 2009, ZUM 10/2009 Seite 720

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