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13.11.2009; 12:30 Uhr
OLG München weist Berufungsklage gegen »Tannöd« zurück
Erstinstanzliches Urteil im Plagiatsprozess bestätigt

In dem Gerichtsverfahren um eine mögliche Urheberrechtsverletzung durch den Roman »Tannöd« von Andrea Maria Schenkel hat das Oberlandesgericht München die Berufung des Klägers mit Urteil vom 12. November 2009 als unbegründet zurückgewiesen (Az.: 6 U 3595/08; Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Der Autor Peter Leuschner hatte Schenkel vorgeworfen, in ihrem Roman, der den bekannten Mordfall in Hinterkaifeck im Jahr 1922 zum Thema hat, Teile seiner Publikationen über das Verbrechen übernommen zu haben.

Bereits das Landgericht München I hatte die Klage Leuschners abgelehnt und zur Begründung angeführt, die Idee, ein bestimmtes Thema in einem Roman zu behandeln, sei für sich genommen nicht schutzfähig. Gleiches sollte für das inhaltliche Gerüst gelten, das sich bei Schilderung historischer Ereignisse aus dem Geschehensablauf ergebe, der überliefert oder in Zeitungsberichten wiedergegeben worden ist (ZUM 2008, 709).

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