Bündnis 90/Grüne stellt Normenkontrollantrag gegen ZDF-Staatsvertrag vor
Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat heute den im Dezember angekündigten Normenkontrollantrag gegen den ZDF-Staatsvertrag (ZDF-StV) (vgl. Meldung vom 18. Dezember 2009) in Berlin vorgestellt.
Der vom Mainzer Verfassungsrechtler Dieter Dörr ausgearbeitete Entwurf enthält den Antrag, den »ZDF-Staatsvertrag für unvereinbar mit dem Grundrecht der Rundfunkfreiheit sowie dem Willkürverbot zu erklären«, wie die »Süddeutsche Zeitung (SZ)« berichtet. Das Bundesverfassungsgericht solle prüfen, ob die Zusammensetzung von Fernsehrat und Verwaltungsrat das Gebot der Staatsferne im Rundfunk verletzt. Die Aufgaben und die Zusammensetzung dieser beiden ZDF-Organe sind in §§ 19 ff. ZDF-StV geregelt. Nach § 24 ZDF-StV werden acht der vierzehn Mitglieder des Verwaltungsrates vom Fernsehrat gewählt. Die anderen sechs Mitglieder bestehen aus fünf Ländervertretern und einem Vertreter des Bundes. § 21 ZDF-StV regelt die Zusammensetzung des Fernsehrates. Dörr formuliert laut »SZ« im Antragsentwurf, 50 der Fernsehratsmitglieder seien der »staatlichen Sphäre« zuzuordnen. Aus einer mangelnden Staatsferne im Fernsehrat folge eine »verfassungswidrige Besetzung« des Verwaltungsrates.
Der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, nahm zu dem Alternativ-Vorschlag Kurt Becks (vgl. Meldung vom 7. Dezember 2009) Stellung. Eine Änderung des ZDF-StV in der Länderkommission sei aufgrund der dafür erforderlichen Zustimmung aller Ministerpräsidenten nicht realisierbar.
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