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03.02.2010; 16:52 Uhr
Weitere BGH-Verhandlung zu Altmeldung über »Sedlmayr-Fall«
Bundesgerichtshof verhandelt am 9. Februar 2010

In einem weiteren Prozess um die Zulässigkeit von in einem Online-Archiv abrufbaren Altmeldungen zum Mord an Walter Sedlmayr verhandelt der BGH am 9. Februar 2010 über eine Klage der beiden wegen Mordes an dem Schauspieler angeklagten Brüder gegen die Betreiberin des Portals »spiegel.de«.

Im Unterschied zu dem im Dezember vom BGH entschiedenen Prozess gegen die Berichterstattung auf der »Deutschlandradio«-Homepage (vgl. Meldung vom 16. Dezember 2009) geht es im aktuellen Verfahren nicht nur um eine Wortberichterstattung unter voller Namensnennung der Brüder, sondern auch um Bilder, die in Artikeln von 1992 veröffentlicht worden waren. Der Bundesgerichtshof will den Prozess zum Anlass nehmen, die »rechtlichen Grenzen der Archivierung und des dauerhaften Bereithaltens von Meldungen zum Abruf im Internet im Hinblick auf Persönlichkeitsrechte Betroffener weiter zu konkretisieren«.

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