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12.02.2010; 13:04 Uhr
Verlage gehen erfolgreich gegen Rapidshare vor
Einstweilige Verfügung gegen den Sharehoster vor dem LG Hamburg erwirkt

Zwei Verlage haben vor dem LG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den Sharehoster (bzw. One-Click-Hoster) Rapidshare erwirkt. Danach darf Rapidshare zwölf Buchtitel der Verlage nicht öffentlich zugänglich machen oder machen lassen. Der Sharehoster stellt kostenlosen Speicherplatz zur Verfügung, auf dem Dateien zum Download gespeichert werden können. Es besteht die Möglichkeit, über einen »Premium-Account«, der kostenpflichtig ist, die gewünschten Dateien, schneller und bequemer herunterzuladen.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels will nun weitere Verlage ermutigen, gegen Rapidshare vorzugehen. Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels: »Dieses Grundsatzverfahren sollte alle Verlage, die bei diesem One-Click-Hoster von Urheberrechtsverletzungen betroffenen sind, motivieren sich zu wehren«.

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