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22.02.2010; 16:26 Uhr
Erlass des BMI vor dem Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes
Anweisung an BKA: Keine Sperrlisten an Internetserviceprovider

Vor dem Inkrafttreten des Zugangserschwerungsgesetzes am 23. Februar 2010 hat das Bundesinnenministerium dem Bundeskriminalamt per Erlass Anweisungen zum Umgang mit dem Sperrgesetz gegeben. Danach soll das BKA bis zu einer Verabschiedung des von der Bundesregierung geplanten neuen Gesetzes (vgl. Meldung vom 9. Februar 2010) keine Sperrung von Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt vornehmen, sondern sich »ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen«. Bei der nächsten Gesetzesinitiative würden die Erfahrungen des BKA mit dieser Praxis berücksichtigt.

Konkret wird das BKA angewiesen, weder Sperrlisten zu erstellen, noch solche Listen an Provider zu übermitteln. Stattdessen solle eine Benachrichtigung an die Staaten, in denen sich die Quelle der verbotenen Inhalte befindet, erfolgen. In dieser Benachrichtigung soll die Bitte um Löschung der vom BKA indizierten Seite enthalten sein. Das BKA soll über die Vorgänge Buch führen, damit gezeigt werden kann, ob die Vorgehensweise wirksam ist.

Am 22. Februar 2010 fand vor dem Petitionsausschuss im Bundestag die Anhörung zur Petition gegen das Zugangserschwerungsgesetz statt, der größten Petition in der Geschichte des Ausschusses. Die Hauptpetentin Franziska Heine äußerte auch an einem Löschungsgesetz Bedenken, da auch Löschungen nicht geeignet seien, um gegen Kinderpornographie vorzugehen. Bei der Petition handelt es sich um eine Online-Petition, die seit dem 1. September 2005 möglich ist.

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