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05.05.2010; 12:47 Uhr
LG Hamburg entscheidet erneut über Vertragsbedingungen des Bauer-Verlages für freie Fotojournalisten
DJV: AGB in weiten Teilen für unwirksam erklärt

Mit Urteil vom 5. Mai 2010, Az. 312 O 703/09 (Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt), hat das Landgericht Hamburg die Vertragsbedingungen des Bauer-Verlags für freie Fotojournalisten in wesentlichen Teilen für rechtswidrig und unwirksam erklärt, wie der Deutsche Journalisten-Verband mitteilt. Zuletzt hatte das Gericht die Geschäftsbedingungen des Verlages auf Antrag der Fotografenvereinigung FREELENS e.V. mit einstweiliger Verfügung vom 17. Juni 2009 (Az. 312 O 411/09, ZUM 2010, 72) verboten. Beanstandet wurden unter anderem die Regelungen eines Pauschalhonorars für sämtliche Leistungen und Rechte für Nutzungen vor allem in Objekten der Bauer Media Group sowie für unbekannte Nutzungsarten und die Nutzung durch kooperierende Dritte.

Die Honorarbedingungen der Springer AG für freie Journalisten hat das Kammergericht Berlin im März in weiten Teilen für unwirksam erklärt (vgl. Meldung vom 29. März 2010).

 

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