Viacom unterliegt YouTube und kündigt Berufung an
Google hat den Rechtsstreit um Urheberrechtsverletzungen auf seiner Videoplattform YouTube gewonnen. Der Kläger Viacom kündigte an, Berufung einzulegen. Richter Louis Stanton vom Bundesgericht des Southern District of New York entschied, dass YouTube in den Genuss der »safe harbour«-Haftungsbeschränkungen nach Section 512(c) des »Digital Millenium Copyright Act« von 1998 kommt, weil es nach Benachrichtigung der Rechteinhaber über Urheberrechtsverletzungen entsprechende Maßnahmen zur Entfernung der Inhalte ergriffen hat. Plattformbetreiber müssen nach seinem Urteil Kenntnis von konkreten, bestimmbaren Rechtsverletzungen (»specific and identifiable infringements«) haben. Dies sei der Fall bei entsprechenden Benachrichtigungen durch die Rechteinhaber, oder wenn Rechtsverletzungen für Anbieter offensichtlich sind (»red flag«). Ein generelles Bewusstsein weit verbreiteter rechtswidriger Nutzung reiche nicht aus.
Nach der Einschätzung von Prof. Eric Goldman bestätigt das Urteil die »notice and take down«-Verfahren, wie sie von YouTube und anderen Diensteanbietern, aber auch im Bereich von Markenrechtsverletzungen durchgeführt werden, als ausreichende Maßnahmen zur Erfüllung der DCMA-Haftungsbeschränkungen. Die Electronic Frontier Foundation meint, dass diese Entscheidung zu erwarten war, da die »safe harbour«-Bestimmungen des DCMA deutlich seien. Hollywood Studios und die US-amerikanische Regierung seien daher bestrebt, auf eine Änderung der Rechtslage hinzuwirken und durch engere Haftungsbeschränkungen Rechteinhabern bessere Verfolgungsmöglichkeiten einzuräumen. NBC Universal-Jurist Ben Sheffner hebt in seinem Blog »Copyrights & Campaigns« hervor, dass die Bedeutung des Rechtsstreits nach der teilweisen Klagerücknahme (vgl. Meldung vom 23. März 2010) reduziert sei. Viacom habe damit zu verstehen gegeben, dass es mit der momentanen Kontrollpraxis von YouTube, also des im Mai 2008 eingerichteten »Content Management« einverstanden ist. Zudem sei zu erwarten, dass das Berufungsgericht die New Yorker Entscheidung modifizieren wird. In der Zwischenzeit werde, so »Basic Thinking«, YouTube versuchen, die Entscheidung dafür zu nutzen, mehr Werbung in seine Plattform einzubetten und dadurch profitabler zu werden.
Dokumente:
- Meldung der EFF vom 23. Juni 2010
- Urteil (Summary Judgement) vom 23. Juni 2010
- Analyse von Prof. Eric Goldman vom 23. Juni 2010
- Beurteilung der Entscheidung im Copyrights & Campaigns-Blog vom 27. Juni 2010
- Meldung im Basic Thinking-Blog vom 24. Juni 2010
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 3991:
https://www.urheberrecht.org/news/3991/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.