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30.06.2010; 17:47 Uhr
VPRT nimmt Stellung zu Drei-Stufen-Tests
Rechtsaufsicht soll fehlende Balance zwischen gesellschaftlichem Mehrwert und Marktauswirkungen herstellen

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) hat in einer Presseerklärung Stellung zu den jüngsten Beschlüssen des ZDF-Fernsehrates sowie der BR-, NDR- und MDR-Rundfunkräte (vgl. Meldungen vom 25. und 23. Juni 2010 sowie die Pressemitteilung des NDR zu »tagesschau.de« und »eins-extra.de«) genommen. Positiv bewertet der Verband die intensive Auseinandersetzung der Gremien und zudem das Bemühen des ZDF-Fernsehrates um Transparenz. Nicht nachvollziehbar sei hingegen, dass kein Rat erhebliche Marktauswirkungen der öffentlich-rechtlichen Telemedienkonzepte gefunden habe. Das Gegenteil sei bereits jetzt durch Gutachten belegbar. Danach werde zudem in Zukunft die Ausweitung der öffentlich-rechtlichen Mediatheken und Unterhaltungsangebote »stark steigende negative Marktauswirkungen« mit sich bringen. Vor diesem Hintergrund fehle die Balance zwischen gesellschaftlichem Mehrwert und Marktauswirkungen.

Der VPRT fordert eine weitere Beschränkung der Verweildauern. Für die Angebote sollten verbindliche Schwellenwerte hinsichtlich Nutzung, Kosten und technischer Veränderungen sowie bestimmter Inhalte - konkret genannt werden Inhalte aus dem Unterhaltungsbereich - festgelegt werden. Auch der Sendebezug der Angebote müsse gewährleistet sein, wobei der Verband besonders »Spiele und aufwändige Multimediaspecials« hervorhebt. Der Verband hofft, dass die von ihm konstatierten Mängel von der Rechtsaufsicht behoben werden. Die Rechtsaufsicht hat im Fall des BR das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, für den MDR und das ZDF die (jeweils beteiligten) Landesregierungen in zweijährigem Wechsel und für den NDR die Freie und Hansestadt Hamburg.

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