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03.08.2010; 17:32 Uhr
Internetverbände nehmen Stellung zum »De-Mail«-Gesetzesentwurf
Neues Gesetz soll Rahmen für rechtsverbindliche und vertrauliche elektronische Kommunikation setzen

Die Branchenverbände Bundesverband Digitale Wirtschaft e.V. (BVDW) und Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. (eco) haben zum geplanten »De-Mail«-Gesetz Stellung genommen. »De-Mail« soll in Zukunft eine rechtsverbindliche und sichere Abwicklung der Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung über das Internet ermöglichen und dadurch vor allem Zeit und Geld sparen helfen. Mithilfe von Providern, die als Beliehene fungieren, sollen verschlüsselte elektronische Verbindungswege den vertraulichen Versand von Dokumenten und Nachrichten ermöglichen. Laut Referentenentwurf liegt das finanzielle Einsparpotential eines elektronischen Geschäftsverkehrs via »De-Mail« zwischen 20 und 40 Millionen Euro pro Jahr.

Beide Verbände befürworten im Grundsatz den vorliegenden Gesetzesentwurf und bringen daher Vorschläge für Optimierungen im Detail an. Tragende Bedeutung hat laut BVDW die Beweisfunktion von »De-Mails«. Im Rahmen der hierfür erforderlichen sicheren Nutzer-Identifizierung seien nach Einschätzung des Verbandes noch Verbesserungen möglich. So müsse z.B. bei einer Identifizierung mittels Reisepass aufgrund der in diesem Dokument fehlenden Anschriftdaten noch eine aktuelle Meldebestätigung vorzulegen sein. Eine bereits erfolgte Identifizierung, z.B. im Rahmen einer Bankkontoeröffnung, solle, so beide Verbände, jedoch verwendet werden dürfen. Zudem führe die im Gesetz vorgesehene Abholbestätigung zu einer unnötigen Verkomplizierung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Ziel sei eine rechtsverbindlicher Versand von Dokumenten. Hierzu reiche eine Zustellfiktion «analog § 5 Abs. 7 S. 2 [neu] VwZG« aus.

Starke Kritik am Referentenentwurf, der vom »netzpolitik«-Blog veröffentlicht wurde, üben laut »Beck-Blog« der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Notarverein (DNotV). Der Entwurf solle nach ihrer Einschätzung nicht weiter verfolgt werden, da es kein praktisches Bedürfnis für »De-Mail«-Dienste gebe. Die Möglichkeit zum elektronischen Dokumentenversand bestehe bereits, ihre Sicherheit gewähre das Datenschutzrecht. Zur sicheren Identifizierung von Kommunikationspartnern könne die elektronische Signatur verwendet werden. Vor allem sieht der DAV nach Einschätzung des »Beck-Blog« jedoch eine Gefahr der staatlichen Einflussnahme auf die Freiheit der Mail-Kommunikation, da für die geplante »De-Mail«-Infrastruktur Dienstleister im Sinne der Sicherheit akkreditiert werden müssen.

Update 21. März 2011: Das Gesetz hat am 18. März 2011 den Bundesrat passiert und kann in einigen Wochen, nach Unterschrift des Bundespräsidenten, in Kraft treten.

 

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