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10.09.2010; 15:02 Uhr
Künstlerin verliert Prozess um Kaugummi-Collage
LG Düsseldorf: Arbeiten wurden auf Anweisung erstellt

Eine ehemalige Kunststudentin hat vor dem LG Düsseldorf gegen einen Galeristen auf Unterlassung einer aus ihrer Sicht falschen Urhebernennung im Zusammenhang mit Kaugummi-Kunstwerken geklagt und verloren (Urteil vom 8. September 2010, Az. 12 O 430/09). Die jetzige Kunstlehrerin hatte behauptet, Urheberin von sechs Collagen zu sein, die Teil einer 40-teiligen Sammlung des Beklagten sind. Sie behauptete, in der Gestaltung und Anordnung der Kaugummis komme ihre persönliche Schöpfung zum Ausdruck. Der Beklagte trug vor, die Collagen seien auf Skizzen des - in seiner Galerie als Urheber genannten - französischen Künstlers Francois Morellet aus der Reihe »Eat Art« zurückzuführen. Der Betreiber eines Künstler-Lokals, in dem die Klägerin damals kellnerte, habe ihr die Anweisung gegeben die Collagen nach den Skizzen Morellets anzufertigen. Danach sollten die Kaugummis horizontal in Reihen von vier und fünf Kaugummis versetzt untereinander auf schwarze Leinwand geklebt werden. Das LG Düsseldorf folgte dem Vortrag, die Klägerin habe diese Anweisungen lediglich ausgeführt. Darin, dass die Klägerin die Streifen nicht skizzengetreu zerkaut, sondern lediglich angebissen hat, sahen die Richter keinen schöpferischen Akt.

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