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29.10.2010; 11:42 Uhr
Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein legt Gesetzesvorschlag zur Internetregulierung vor
Personenbezogene Daten sollen erst nach Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Datenschutz ins Internet gestellt werden

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hat einen Gesetzesvorschlag zur Internetregulierung vorgelegt. Anlass für die Initiative war die öffentliche Aufregung über Dienste wie »Google Street View« und »Facebook«. Nach Ansicht des ULD wird das BDSG dem Ausgleich von Meinungsfreiheit und informationeller Selbstbestimmung nicht mehr gerecht. Zur Lösung des Problems soll die datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit bei Telemedien an das Telemediengesetz angepasst werden. Betreiber von Telemedien sollen stärker zur Achtung des Datenschutzes in die Pflicht genommen werden.

Durch Einführung eines neuen § 29 a BDSG soll die elektronische »Veröffentlichung« von personenbezogenen Daten von einer Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG und dem Datenschutz abhängig gemacht werden. Als neue Form der Datenverarbeitung wird das »Veröffentlichen« eingeführt. So sieht § 29 a Abs. 1 BDSG-Entwurf vor: »Das Veröffentlichen personenbezogener Daten in Telemedien ist zulässig, wenn dies dem Zweck dient, eine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das überwiegende schutzwürdige Interesse der Betroffene am Ausschluss der Veröffentlichung überwiegt.« Das Telemediengesetz sieht die Tatbestände der Erhebung und Verwendung von personenbezogenen Daten vor, vgl. §§ 11 ff. TMG.

Auf dem vom Bundesinnenministerium veranstalteten Geodaten-Gipfel im September einigte man sich auf eine Selbstregulierung der Internetwirtschaft (vgl. Meldung vom 20. September 2010). Eine Gesetzesinitiative des Bundesinnenministeriums, die sich auf besonders schwere Eingriffe in Persönlichkeitsrechte beschränken will, ist für den 7. Dezember 2010 angekündigt. Wie »Spiegel Online« berichtet, wird in Großbritannien über die Notwendigkeit gesetzlicher Maßnahmen gegen »Google Street View« diskutiert. Der Abgeordnete Robert Halfon: »Wir riskieren es, in eine privatisierte Überwachungsgesellschaft zu schlafwandeln«. In Deutschland sind mehr als 244.000 Widersprüche gegen den Geodaten-Dienst eingegangen. Unterdessen hat die US-amerikanische Federal Trade Kommission (FTC) ihre Ermittlungen gegen Google im Zusammenhang mit der »WLAN-Affäre« wieder eingestellt. Das Unternehmen hatte bei Durchführung von Aufnahmen für »Street View« auch Daten aus offenen WLAN-Netzen - darunter ganze E-Mails und Passwörter - eingesammelt. Die FTC gab sich mit der Zusicherung Googles zufrieden, die Daten zu löschen bzw. nicht zu verwenden.

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