Belgien: Verletzung einer Creative Commons-Lizenz führt zu Schadensersatz
Ein belgisches Gericht hatte sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob die Verletzung einer nicht-kommerziellen Creative Commons (CC)-Lizenz Schadensersatzansprüche auslösen kann. Dies berichtet das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (IFROSS). Geklagt hatte eine Band, die unter anderem ihr Stück »Aabatchouk« unter der CC-Lizenz »Attribution-Noncommercial-No derivate works« verbreitet hatte. Dies bedeutet, dass bei Verwendung des Werkes der Urheber genannt werden muss, die Nutzung nicht kommerzieller Art sein darf und keine Bearbeitungen zulässig sind. Ein Theaterfestival-Organisator verwendete das Stück zur Radiowerbung. Auf die Band wurde nicht hingewiesen. Diese machte gerichtlich drei Verletzungsformen geltend, da neben kommerzieller Nutzung und fehlender Urhebernennung auch eine Verwendung des Liedes als Hintergrundmusik vorlag, die nicht Gegenstand der CC-Lizenz ist. Die Band forderte insgesamt gut 10.000 Euro Schadensersatz, einen Betrag, der über die Tarife der belgischen Verwertungsgesellschaft der Autoren, Komponisten und Verleger, Société Belge des Auteurs, Compositeurs et Editeurs (SABAM), hinausgeht.
Das Gericht sah zwar ein widersprüchliches Verhalten der Band darin, dass sie einerseits ihr Werk zur nicht-kommerziellen Verwertung freigegeben hatte, andererseits Schadensersatz verlangte und dabei über die üblichen Tarife für kommerzielle Nutzungen sogar hinaus ging. Daraus folgten für das Gericht Billigkeitserwägungen im Rahmen der Schadensberechnung. Die Richter setzten dementsprechend den Schadensersatzbetrag niedriger, nämlich bei 4.500 Euro an. Nach Ansicht des IFROSS liegt kein widersprüchliches Verhalten seitens der Musiker vor. Dem Urheber stehe es frei, für kommerzielle Nutzungen andere Lizenzbedingungen vorzusehen, als für nicht-kommerzielle.
Bis jetzt liegen nur wenige Entscheidungen zu CC-Lizenzen vor. Das belgische Gericht beruft sich auch in seinem Urteil auf die Entscheidungen aus den Niederlanden, Spanien und den USA. In der niederländischen Entscheidung, dem ersten Urteil zu CC-Lizenzen überhaupt, ging es um Bilder, die ein Fernsehmoderator auf die Fotoseite »Flickr« gestellt hatte. Die Fotos waren von einer Boulevardzeitung verwendet worden. Der beklagte Verlag hatte sich darauf berufen, dass die Bilder mit dem Hinweis »This photo is public« versehen waren. Das Amsterdamer Gericht jedoch entschied, dass der Verlag bei sorgfältiger Überprüfung auch den Hinweis »Some rights reserved« hätte erkennen müssen.
Dokumente:
- Meldung des IFROSS vom 9. November 2010
- CC-Lizenz »Attribution-Noncommercial-No Derivative works«
- Pressemitteilung der Creative Commons-Gesellschaft vom 16. März 2006
- Pressemitteilung im Creative Commons-Blog vom 9. November 2010
Institutionen:
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