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10.01.2011; 17:38 Uhr
Kommission fordert stärkere Durchsetzung geistigen Eigentums
Evaluierungsbericht zur Durchsetzungsrichtlinie hebt auch positive Auswirkungen hervor

Die EU-Kommission hat am 22. Dezember 2010 ihren Evaluierungsbericht zur Anwendung der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums veröffentlicht. Danach ist bei allen Verbesserungen des rechtlichen Rahmens »das schiere Volumen und der finanzielle Wert der Verletzungen von Rechten des geistigen Eigentums alarmierend«. Die Richtlinie sei nicht für diesen Umfang von Rechtsverletzungen konzipiert worden, räumt die Kommission ein. Daher seien weitere Verstärkungen des rechtlichen Rahmens nötig.

Konkret könnte in die Berechnung von Schadensersatzansprüchen einfließen, dass die »Gewinne der Rechteverletzer wesentlich höher ausfallen als der dem Rechteinhaber tatsächlich entstandene Schaden«, und daher höhere Schadensersatzsummen zugesprochen werden. Die Kommission hebt hervor, dass derzeit von Schadensersatzansprüchen keine Abschreckungswirkung ausgeht. Häufiger sollte auch von der Möglichkeit des Schadensersatzes für andere wirtschaftliche Folgen und immaterielle Schäden Gebrauch gemacht werden. Im Visier der Kommission sind des weiteren »einstweilige Maßnahmen und Sicherungsmaßnahmen wie etwa gerichtliche Anordnungen, Verfahren zur Sammlung und Sicherung von Beweismitteln (einschließlich des Verhältnisses zwischen dem Recht auf Auskunft und dem Schutz der Privatsphäre) sowie die Präzisierung der Bedeutung der verschiedenen Abhilfemaßnahmen einschließlich der Vernichtungskosten«.

Das Europäische Parlament, der Ministerrat, die Mitgliedstaaten, der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss und alle anderen interessierten Akteure sollen zum Evaluierungsbericht bis 31. März 2011 Stellung nehmen.

 

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