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11.05.2011; 13:15 Uhr
Abschlussbericht der Uni Bayreuth zu Guttenberg
»Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht«

Nachdem das Ergebnis der Überprüfung von Karl-Theodor zu Guttenbergs Doktorarbeit bereits seit Wochen feststeht, hat die Kommission »Selbstkontrolle in der Wissenschaft« der Universität Bayreuth heute ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Kommission hat die Arbeit des Ex-Verteidigungsministers auf wissenschaftliches Fehlverhalten untersucht. Darunter fallen »bewusste oder grob fahrlässige Falschangaben, Verletzungen geistigen Eigentums anderer, Beeinträchtigungen der Forschungstätigkeit Dritter«. Insbesondere kämen in Betracht das »Erfinden und Verfälschen von Daten und die unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft«. Im Ergebnis habe Guttenberg die »Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht«.

Mit der FDP-Politikern Silvana Koch-Mehrin könnte nach Angaben der »Berliner Morgenpost« einem weiteren »politischen Hoffnungsträger« der Doktortitel aberkannt werden. Die Universität Heidelberg hat ein Entziehungsverfahren eingeleitet, nachdem sich die Plagiatsvorwürfe gegen Koch-Mehrin erhärtet hatten.

Mit der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unrichtige Plagiatsvorwürfe hat sich das LG Hamburg in einer aktuellen Entscheidung auseinandergesetzt (Urteil vom 21. Januar 2011, Az. 324 O 358/10, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Die Plagiatsvorwürfe des Beklagten wertet das LG Hamburg insgesamt als Tatsachenbehauptungen, welche sich bei einem Vergleich des beanstandeten juristischen Kommentars mit der vom Beklagten angegeben Referenz als unwahr herausgestellt hätten. Das LG Hamburg räumte in seiner Abwägung daher dem Persönlichkeitsrecht des Klägers gegenüber der Wissenschaftsfreiheit des Beklagten den Vorrang ein.

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