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18.05.2011; 12:44 Uhr
Handelsgericht Wien verordnet erste Internetsperre in Österreich
Provider muss alle IP-Adressen blockieren, die zu »kino.to« führen

Das Handelsgericht Wien hat einen österreichischen Internetprovider dazu verurteilt den Zugang seiner Kunden zur Filmstreaming-Seite »kino.to« zu sperren. Nach Angaben von »Spiegel Online« sind von der Maßnahme etwa 440.000 Kunden betroffen. Die Klage dreier Filmunternehmen, darunter der Constantin Film, wurde unterstützt vom österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP). Zuvor hatte der VAP versucht, eine Löschung des Angebotes »kino.to« zu erwirken, konnte allerdings den Betreiber nicht finden.

Der Dachverband der Internetwirtschaft in Österreich, ISPA (Internet Service Provider Austria) ist sich sicher, dass die Entscheidung in nächster Instanz aufgehoben wird. Man verpflichte ja auch nicht die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft dazu, die Autofahrer auf schwarz kopierte DVDs zu kontrollieren, obwohl sie deren Transport erst möglich mache.

Nach Berichten von Prof. Dr. Hoeren trifft die »Content-Industrie« inzwischen Vereinbarungen mit Providern, die Netzsperren vorsehen. Konkret hervorzuheben seien hier ein Vergleich zwischen EMI, Sony, Universal, Warner und EIRCOM sowie ein »Memorandum of Understanding«, welches unter anderem von der internationalen Organisation der Verwertungsgesellschaften für mechanische Rechte, BIEM, unterzeichnet wurde. Der irische Provider EIRCOM verpflichtet sich zur Sperrung von Internetzugängen bei mehrfachen Urheberrechtsverletzungen. Am »Memorandum« kritisiert Hoeren den weitgehenden Auskunftsanspruch, zu dem sich die Host Provider verpflichteten. Denn nach der Vereinbarung reichen bereits behauptete Rechtsverletzungen für eine Offenlegung von Kontaktdaten.

Das Bundesjustizministerium steht  zurzeit in der Kritik, weil sie »unausgewogenes« Unterrichtsmaterial zum Urheberrecht unterstützen soll. Nach Angaben von »Netzpolitik« stammt das Material von der Zukunft Kino Marketing GmbH, die sich schon seit Jahren für eine Verschärfung des Urheberrechts und eine »Three-Strikes«-Regelung mit Netzsperren ausspreche. Es wurde daher eine Anfrage an das BMJ gestellt.

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