mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
31.05.2011; 11:48 Uhr
KG entscheidet zu Urheberrechtsschutz für Sachverständigengutachten
Bei wissenschaftlichen Werken ist entscheidend die Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes

Das KG Berlin hat am 11. Mai 2011 zum Urheberrechtsschutz von Sachverständigengutachten entschieden (Az. 24 U 28/11, Veröffentlichung in ZUM erfolgt). Die Richter ordnen Gutachten als wissenschaftliche, nicht als literarische Sprachwerke ein. Daher sei nicht die individuelle Gedankenführung und -formung für das streitgegenständliche Gutachten über Verkehrswerte von Grundstücken schutzbegründend. Die individuell-schöpferische Leistung liege bei wissenschaftlichen oder technischen Schriftwerken in der »Form und Art der Sammlung, Einteilung und Anordnung des dargebotenen Stoffes«. Die Leistung müsse das Handwerkliche deutlich überragen, wie das Gericht in Abgrenzung zu technischen Zeichnungen, Plänen usw. (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG) feststellt, für die auch ein geringer Schöpfungsgrad ausreiche.

Konkret sei für die Annahme eines wissenschaftlichen Schriftwerkes nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG erforderlich, dass das Gutachtenmaterial »nach individuellen Ordnungs- und Gestaltungsprinzipien ausgewählt, angeordnet und in das Einzel- und Gesamtgeschehen eingeordnet wird«. Zweckmäßige und sachlich zwingend vorgegebene Darstellungen reichen nicht aus. Im Fall hatte der hierzu beweisbelastete Kläger nicht ausreichend vorgetragen.

Institutionen:

[IUM/eg]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 4295:

https://www.urheberrecht.org/news/4295/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.