OLG Hamburg entscheidet über Honorarbedingungen für freie Bildjournalisten
Das OLG Hamburg hat nach Angaben des Deutsche Journalisten-Verbands e.V. (DJV) im Rechtsstreit gegen die Honorabedingungen des Bauer-Verlags für freie Bildjournalisten das erstinstanzliche Urteil (vgl. Meldung vom 5. Mai 2011 mit Links zu weiteren Entscheidungen) bestätigt und weitere Klauseln für unwirksam erachtet (Az. 5 U 113/09, Veröffentlichung in ZUM oder ZUM-RD folgt). Im Einzelnen verstoßen danach gegen das Urheberrecht: der Umfang der einzuräumenden Rechte; die Vereinbarung von Pauschalhonoraren, mit denen sämtliche vertraglichen Leistungen abgegolten werden sollten; beliebige Bearbeitungs- und Umgestaltungsrechte des Verlages; keine Namensnennungspflicht des Verlages; die vom Verlag verwendete Haftungsklausel, nach der Fotografen den Verlag von allen ihm durch Dritte rechtskräftig auferlegten Kosten freistellen.
Dokumente:
- Pressemitteilung des DJV vom 3. Juni 2011
- Urteil des LG Hamburg vom 4. Mai 2010, Az. 312 O 703/09, ZUM 2010, 818 (Volltext bei Beck Online)
Institutionen:
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