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22.06.2011; 09:45 Uhr
GEMA: YouTube-Kritik nur heiße Luft
Entscheidung im Rechtsstreit mit YouTube voraussichtlich diesen Sommer - Anonymus kündigt weitere Maßnahmen an

In einer Pressemitteilung äußert sich die GEMA nun zu den in letzter Zeit wieder stark gewordenen Vorwürfen, sie blockiere durch überhöhte Forderungen die Lizenzierung von Musik auf »YouTube«. So berichtete z.B. »Spiegel Online«, dass sich Streaming-Angebote bei Zugrundelegung einer Mindestvergütung von 0,1278 Euro (für Werke mit einer Spieldauer bis zu fünf Minuten) durch Online-Werbung kaum finanzieren ließen: pro 1000 Abrufe lägen Werbeeinnahmen bei maximal 25 Euro, die GEMA verlange aber 130 Euro. Die Verwertungsgesellschaft verweist in der Mitteilung hingegen darauf, dass YouTube die nötigen Rechte einfach nicht erworben habe. Sie sei jederzeit bereit und nach dem Gesetz auch verpflichtet, jedem Lizenzierungswilligen eine Lizenz zu erteilen. Die Darstellung, der Streit zwischen YouTube und der Verwertungsgesellschaft sei gerade eskaliert, sei falsch. Der von YouTube erwähnte Rechtsstreit sei bereits seit 2010 anhängig und YouTube seit langem bekannt.

Die Hackergruppe »Anonymus« hat am vergangenen Wochenende durch »DDoS«-Attacken zeitweise eine Überlastung des GEMA-Servers herbeigeführt. In ihrer Stellungnahme kündigt die Gruppe »weitere Maßnahmen« an. Außerdem informiert sie über Möglichkeiten der Umgehung des »Geotargeting«. Durch »Geotargeting« wird ermittelt, ob Anfragen von IP-Adressen aus dem Lizenzgebiet eines Anbieters stammen. Andernfalls meldet YouTube »Leider ist dieses Video, das Musik von ... beinhaltet, in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat«.

Teil des GEMA-kritischen Medienechos ist eine Stellungnahme von Google. Das Unternehmen bringt darin zum Ausdruck, dass es an einer grundsätzlichen Bereitschaft zur Erzielung einer Einigung nicht mangele. Man sei der »festen Überzeugung, dass Rechtsinhaber und Musikschaffende auch finanziell von ihrer kreativen Arbeit auf YouTube profitieren sollen«. Aufgrund der Klage sei den »bisherigen vertrauensvollen Gesprächen allerdings die Basis entzogen worden«. »Die Klageschrift der GEMA wurde YouTube in San Bruno im April 2011 zugestellt«.

 

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