Jugendmedienschutz: Erste Leitlinien zur Überprüfung von Computerspielen veröffentlicht
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat erstmals Leitlinien zur Überprüfung von Computerspielen veröffentlicht. Dabei geht es um die Ermittlung von Entwicklungsbeeinträchtigungen, also »Hemmungen, Störungen oder Schädigungen durch Überreizung, Überlastung oder Übererregung«. Der Kategorisierung liegt das entwicklungspsychologische Stufenmodell (6-11, 12-15, 16/17 und ab 18 Jahre) zugrunde, wonach die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen zur distanzierten Wahrnehmung in Altersstufen zunimmt. Ausgehend von einer grundsätzlichen Wirkungsvermutung legt die USK als Kriterien zur Überprüfung fest: visuelle und akustische Umsetzung des Spiels, Gameplay, Atmosphäre, Realismus, Glaubwürdigkeit, Menschenähnlichkeit, Handlungsdruck, Gewalt, Krieg, Angst und Bedrohung, Sexualität, Diskriminierung, Sprache und Drogen. Bestünden Anhaltspunkte, dass Spiele nicht nur entwicklungsbeeinträchtigend sind, sondern die Grenze zur Jugendgefährdung überschritten sein könnte, müssten die Indizierungsgründe der Bundesprüfstelle herangezogen werden.
Dokumente:
- Meldung auf Heise Online vom 4. August 2011
- Leitkriterien der USK für die jugendschutzrechtliche Bewertung von Computer- und Videospielen (pdf)
- Indizierungsgründe der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 4354:
https://www.urheberrecht.org/news/4354/
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