SACEM startet Pilotprojekt zur Nutzung von »Creative Commons«-Lizenzen
Die französische Verwertungsgesellschaft SACEM startete am 1. Januar 2012 ein 18-monatiges Pilotprojekt zur Nutzung von »Creative Commons«-Lizenzen (CC-Lizenzen). Medienberichten zufolge kam die SACEM damit dem Wunsch der Künstler nach mehr Flexibilität in der Bestimmung der jeweiligen Verwertungsmodelle nach. Die Künstler haben nun die Möglichkeit, einzelne Werke unter eine der drei nicht-kommerziellen CC-Lizenzen zu stellen. Je nach gewählter Lizenz ist das »filesharing« von Werken oder auch die gebührenfreie Erstellung und Veröffentlichung von Remixen durch Nutzer möglich. Die Beschränkung auf die nicht-kommerziellen CC-Lizenzen ermöglicht es der SACEM, weiterhin Abgaben für die kommerzielle Nutzung zu sammeln und an ihre Mitglieder auszuschütten. So werde ein Gleichgewicht zwischen dem Wunsch der Künstler nach nicht-kommerzieller legaler Nutzung im digitalen Umfeld einerseits und der Notwendigkeit der Vergütung kommerzieller Nutzung andererseits hergestellt, so Online-Berichte. Bislang hatten die Künstler im Rahmen von Buy-out-Verträgen die entsprechenden Verwertungsrechte an allen Werken an die SACEM abzutreten. Die SACEM ist nach BUMA/ STEMRA (Niederlande), KODA (Dänemark) und STIM (Schweden) die vierte Verwertungsgesellschaft, die diesen Weg einschlägt.
Dokumente:
- Meldung von musik.klarmachen-zum-ändern vom 11. Januar 2012
- Meldung von neumusik vom 10. Januar 2012
- Creative Commons Wiki vom 9. Januar 2012
- Creative Commons Sacem-FAQ
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 4473:
https://www.urheberrecht.org/news/4473/
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