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27.01.2012; 17:08 Uhr
Britisches Gericht entscheidet: Ähnlichkeit von Bildmotiven ist ausreichend für Urheberrechtsverletzung
»Similar, but no directly copied«

In Großbritannien erregt derzeit ein Urheberrechtsfall große Aufmerksamkeit, wie »gulli« berichtet. Ein Londoner Gericht hat mit Urteil vom 12. Januar 2012 entschieden, dass die unerlaubte Verwendung eines Motivs, das ähnlich einem bereits existierenden Bildmotiv arrangiert wurde, eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Geklagt hatte ein Souvenirvertrieb gegen einen Teeversand. Die Klägerin verkauft auf ihrer Website zahlreiche mit einem von ihrem Geschäftsführer erstellten und mit Photoshop nachträglich bearbeiteten Foto bedruckte Souvenirs. Es handelt sich um ein Schwarz-Weiß-Bild mit einem typischen zweistöckigen Londoner Bus in roter Farbe und dem Big Ben im Hintergrund. Die Beklagte verkauft ihrerseits Teedosen und Verpackungen, die ebenfalls historische Plätze in schwarz-weiß und roter Farbe darstellen, u.a. mit einem dem der Klägerin ähnelnden Motiv. 

In seiner Entscheidung betonte Richter Birss, die Ähnlichkeit der beiden Motive sei ausreichend für eine Urheberrechtsverletzung. Obwohl die Unterschiede zwischen den Fotos auch für Richter Birss »offensichtlich« seien und das Motiv als solches nicht einzigartig sei, liege seiner Meinung nach eine Verletzung der section 16 und section 17 des Copyright Designs and Patent Act 1988 vor. Schwer getan habe er sich zwar bei der Beurteilung, ob ein Alleinstellungsmerkmal (»substantial part«) des Werkes der Klägerin betroffen sei oder nicht, heißt es in der Entscheidung. Letztlich sei er aber zu der Überzeugung gekommen, dass die Kombination und das Arrangement der Bildelemente der Klägerin Alleinstellungscharakter aufweisen. Diese »Schlüsselkombination« und die ihr zugrunde liegende »intellektuelle Kreativleistung« des Fotografen sei schützenswert. Eine Reproduktion in Form eines ähnlichen Motivs verletzte daher die Klägerin in ihrem Urheberrecht.

Onlinemeldungen zufolge wird befürchtet, dass dieses Urteil eine Reihe weiterer Klagen nach sich ziehen werde, weil sich Fotografen von der Arbeit Dritter inspirieren liessen. Kritisch äußert sich Rechtsanwältin Jane Lambert in ihrem Blog-Eintrag, in dem sie feststellt, die Entscheidung habe fast den Anschein, als wende sich der Schutz des Urheberrechts derzeit gegen das Recht, sich künstlerisch auszudrücken. Dies stehe nicht mit Art. 9 Abs. 2 des TRIPS-Abkommens im Einklang. Rechtsanwalt Charles Swan betont in einem Artikel des »Amateur Photographer«: »... there is a line between copying ideas and copying the original expression of ideas which is often a difficult one to draw«.

Dokumente:

[IUM/ct]

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