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04.07.2012; 12:03 Uhr
Inoffizieller EU-Richtlinien-Vorschlag zur kollektiven Rechtewahrnehmung veröffentlicht
Ziel: Schaffung von eindeutigen und stabilen Rahmenbedingungen

Der von Binnenmarktkommissar Michel Barnier angekündigte Legislativvorschlag für die kollektive Rechtewahrnehmung im EU-Binnenmarkt wurde geleakt und im Netz veröffentlicht. Erklärtes Ziel des inoffiziellen Richtlinien-Entwurfs (pdf-Datei) ist es u.a., die Steuerung und Transparenz von Verwertungsgesellschaft zu verbessern, um Rechteinhabern eine effektive Kontrolle über ihre Rechte zu ermöglichen. Ferner soll das paneuropäische Lizenzieren von Online-Rechten durch Verwertungsgesellschaften vereinfacht werden. 

Wie »Musikmarkt« berichtet, erklärte Kerstin Jona, stellvertretende Kabinettschefin Barniers, auf der »MIDEM 2012« im Januar, es ginge darum, einen digitalen Binnenmarkt zu gestalten, von dem Kreative, Investoren und Nutzer gleichermaßen profitieren. Neben der Vorlage einer entsprechenden EU-Richtlinie werde die EU-Kommission daher eine »Observatory on copyright in the internet« einrichten, um Daten über den digitalen Binnenmarkt in Europa zusammenzutragen. Harald Heker, GEMA-Vorstandschef, begrüßte damals das geplante Richtlinien-Vorhaben und betonte die Notwendigkeit von einheitlichen Rahmenbedingungen: »Erstens brauchen wir einen fairen Wettbewerb und zweitens Rechtssicherheit.«  

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