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11.10.2012; 16:24 Uhr
»HathiTrust«-Programm der US-Universitäten unterfällt dem »Fair use«-Prinzip
US-Bezirksgericht weist klage der Autorenverbände ab

US-Presseberichten zufolge hat ein Bundesbezirksgericht in New York am gestrigen Mittwoch die Klage der Authors Guild und weiterer Autorenverbände gegen fünf US-Universitäten abgewiesen. Wie »The Michigan Daily« berichtet fällt das streitgegenständliche »HathiTrust«-Programm der Universtitäten nach Ansicht des Richters unter das »Fair use«-Prinzip. Das Programm ermöglicht es den Studenten, die digitalisierten Bücher nach bestimmten Schlagworten zu durchsuchen. Das Ergebnis liefert die Fundstellen, das komplette Werk ist nicht einsehbar. Lediglich Menschen mit einer nachgewiesenen Sehschwäche erhalten Zugriff auf Volltexte und können sich diese vorlesen lassen. Nach dem außerdem angegriffenen »Orphan Works Project« können gemeinfreie Werke ohne Einschränkung heruntergeladen werden. Die Digitalisierung der Bücher wurde in Zusammenarbeit mit Google durchgeführt. Das Internetunternehmen wird in einem separaten Rechtsstreit wegen seines Dienstes »Googles Book Search« von der Authors Guild verklagt (vgl. Meldung vom 18. September 2012). 

Nach Ansicht von Richter Harold Baer ist das »HathiTrust«-Programm der Universitäten von dem »Fair use«-Prinzip gedeckt. Das in § 107 des US-Copyright Act geregelte »Fair use«-Prinzip besagt, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für bestimmte Zwecke erlaubt ist. Im konkreten Fall seien dies die Nutzung in Unterricht, Wissenschaft und Forschung. Außerdem hätten die Autorenverbände keinen wirtschaftlichen Schaden durch die Digitalisierung erlitten. Die Einführung eines gleichartigen kommerziellen Programms wäre zu kostenintensiv und wirtschaftlich nicht rentabel. Hinzukomme, dass die Verbände nicht klagebefugt seien, da sie nicht wegen der Urheberrechtsverletzungen ihrer Mitglieder klagen könnten.

Da die Universitäten das »Orphan Works Project« aufgrund des Gerichtsverfahrens zurückgestellt hatten und dieses noch nicht in Gebrauch ist, entschied der Richter ausdrücklich nicht über dessen Rechtmäßigkeit.

Dokumente:

 

[IUM/kr]

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