Rot-Grün in Niedersachsen hält Leistungsschutzrecht für Presseverleger für überflüssig
Wie »Die Welt« berichtet, wird die künftige rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen das von der Bundesregierung geplante Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht unterstützen. In der Koalitionsvereinbarung bezeichnet das Regierungsbündnis das Leistungsschutzrecht, »das bereits kleine Ausschnitte aus Zeitungsartikeln für ein Jahr ab Veröffentlichung gesetzlich schützt« als »überflüssig«. Man wolle sich für ein faires und zeitgemäßes Urheberrecht einsetzen, das einen gerechten Interessenausgleich zwischen Urhebern, Verwertern und Nutzern herstellt und das Recht mit neuen digitalen Nutzungspraktiken in Einklang bringt.
Nachdem der Gesetzesentwurf des Kabinetts für eine Ergänzung des Urheberrechtsgesetzes durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger am 30. Januar 2013 kontrovers im Rechtsausschuss diskutiert wurde, stehen nun die für Ende Februar/Anfang März geplante zweite und die dritte Lesung im Bundestag an. Als einzige Chance, das Gesetz noch zu verhindern, sehen die Gegner den Einspruch im Bundesrat. Schleswig-Holstein hat bereits Ende Januar beschlossen, das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Bundesrat zu blockieren (vgl. Meldung vom 27. Januar 2013). Zwar handelt es sich bei dem Gesetz nicht um ein Zustimmungsgesetz. Um dennoch Einspruch im Bundesrat zu erheben, müsste dort eine Mehrheit dieses Votum mittragen. Anschließend müsste eine Einigung im Vermittlungsausschuss herbeigeführt werden.
Weiter wird sich die rot-grüne Koalition für den Grundsatz »löschen statt sperren« im Zusammenhang mit Straftaten im Internet stark machen. Warnhinweismodelle im Internet, flächendeckende Überwachung der Netzkommunikation, Netzsperren oder Internetzugangssperren lehnt die Koalition als unwirksame und tief in die Grundrechte eingreifende Symbolpolitik ab.
Auch für die Begrenzung der Störerhaftung von WLAN-Betreibern will sich die künftige Landesregierung einsetzen. Man werde hier die Initiative der Länder Hamburg und Berlin (vgl. Meldung vom 14. Oktober 2012) sowie des Bundestages unterstützen.
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