Konflikt um Veröffentlichung vertraulicher Afghanistan-Papiere
Das Bundesverteidigungsministerium wehrt sich gegen eine Veröffentlichung der WAZ-Gruppe, welche vertrauliche Unterlagen zum Afghanistankrieg online gestellt hat. Mit den mit »VS - nur für den Dienstgebrauch« markierten Papieren wurde das Parlament über den Afghanistankrieg unterrichtet. Sie zeigen den Kriegsverlauf von 2005 bis Sommer 2012. Mit der Publizierung wollte die WAZ den »Verlauf der Auslandseinsätze dokumentieren«, so das Unternehmen. Durch die Dokumente sei ersichtlich, dass -entgegen den immer wiederkehrenden Behauptungen einiger Politiker - schon lange nicht mehr von einer »Friedensmission« geredet werden könne.
Das Verteidigungsministerium hat die WAZ unter Berufung auf das Urheberrecht abgemahnt und aufgefordert, die Papiere aus dem Netz zu löschen. Konkret stützt sich das Ministerium auf § 12 UrhG, wonach der Urheber bestimmen darf, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Die Frist zur Löschung ist diversen Onlinemeldungen zufolge allerdings schon abgelaufen. Die WAZ wolle die Dokumente nicht aus dem Netz nehmen. Über weitere rechtliche Schritte werde noch entschieden, so eine Sprecherin des Ministeriums laut der »Süddeutschen Zeitung«.
Die Journalisten der WAZ sehen in dem Vorgehen des Verteidigungsministeriums einen Missbrauch des gültigen Rechts. Die Dokumente gehörten »nicht der Regierung, sondern den Bürgern«. Aus ihrer Sicht befinde sich darin nichts was als Geheimnis geschützt werden müsse. Auch die Journalistenvereinigung »Netzwerk Recherche« hat sich nun auf die Seite der WAZ geschlagen. Der »nr«-Vorsitzende, Oliver Schröm, erklärte: »Das Urheberrecht ist kein Zensurinstrument. Wer es dazu missbraucht, schadet dem Ansinnen der Urheber und er schadet der Pressefreiheit.«
Dokumente:
- Artikel im Handelsblatt vom 9. April 2013
- Meldung bei kress vom 9. April 2013
- Artikel in der SZ vom 9. April 2013
- Stellungnahme von Netzwerk Recherche vom 9. April 2013
- Meldung von Der Westen vom 8. April 2013
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 4913:
https://www.urheberrecht.org/news/4913/
Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.
Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.
Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!
Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.