Verlängerung der Schutzfrist für Tonaufnahmen auf 70 Jahre
Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend den Regierungsentwurf zur Änderung des Urheberrechtsgesetztes (vgl. Meldung vom 5. November 2012) beschlossen. Danach verlängert sich die Schutzdauer für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller auf 70 statt bisher 50 Jahre. Dies meldet »Heise Online«.
Eine Aussprache im Plenum soll angesichts der vorgerückten Stunde nicht mehr stattgefunden haben. Die vorgesehenen Reden seien nur zu Protokoll gegangen. Die CDU/CSU-Fraktion soll hervorgehoben haben, dass der Gesetzesentwurf die EU-Richtlinie 2011/77/EU (pdf-Datei) vom 27. September 2011 in nationales Recht umsetze und dabei wenig Handlungsspielraum bestanden habe.
Dokumente:
- Meldung bei Heise Online vom 26. April 2013
- Vorträge im Rahmen der Arbeitssitzung des Instituts für Urheber- und Medienrecht vom 5. Dezember 2008: »Der Richtlinienvorschlag der EU-Kommission zur Schutzfristenverlängerung für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller«
Institutionen:
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