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20.06.2013; 08:21 Uhr
Rechtsstreit um exklusiven Zugriff von Juris auf Urteile des BVerfG geht weiter
Nach Niederlage legt BVerfG Revision zum BVerwG ein

Im Streit um die Frage, ob eine exklusive Belieferung von Juris mit aufbereiteten Urteilen der Bundesgerichte rechtmäßig ist, hat das BVerfG nach seiner Niederlage vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim nun Revision zum BVerwG eingelegt. Dies meldet die »Legal Tribune Online«.

Der VGH Mannheim hatte entschieden, dass das BVerfG seine Entscheidungen neben dem Datenbankbetreiber Juris auch anderen Unternehmen zu denselben Bedingungen und in gleicher Form zugänglich machen muss (vgl. Meldung vom 14. Mai 2013). Die Mannheimer Richter urteilten, dass gerichtliche Entscheidungen grundsätzlich nicht dem Urheberrecht unterlägen. Dies gelte auch dann, wenn, wie im Falle des BVerfG, diese Gerichtsmaterialien digital aufbereitet und mit Orientierungssätzen versehen würden. Auch ein besonderes staatliches Interesse an der Exklusivbelieferung konnten die Richter nicht erkennen.

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[IUM/ct]

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