Urheberrechtsreform: Bundesrat billigt Gesetz zur Änderungen des UrhG
Am Freitag hat der Bundesrat neben dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken auch das Gesetz zur Änderung des UrhG gebilligt, das der Umsetzung der Europäischen Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in nationales Recht dient. In Zukunft sollen öffentliche Einrichtungen geschützte Werke einfacher digitalisieren und ins Netz stellen können.
Die neuen Regelungen erlauben neben der nichtkommerziellen Nutzung von »verwaisten Werken« auch die von Büchern, Musikstücken und Filmen, die vergriffen sind oder deren Rechteinhaber nach »sorgfältiger Suche« nicht mehr zu ermitteln sind. Ferner sieht die Gesetzesänderung ein neues Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in regelmäßig erscheinenden Werken vor.
In einer begleitenden Entschließung (pdf-Datei) machen die Länder deutlich, dass sie von der neuen Bundesregierung die umgehende Erarbeitung »nachhaltiger Regelungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Intranet von Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen« erwarten, da die Anforderungen an ein wissenschaftsadäquates Urheberrecht noch nicht vollständig aufgegriffen worden seien.
Die entsprechenden Bundestagsbeschlüsse (vgl. Meldung vom 28. Juni 2013 und Meldung vom 27. Juni 2013) werden nun, nach Billigung durch den Bundesrat, dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet.
Dokumente:
- Pressemitteilung vom 20. September 2013
- IUM-Dokumentation des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke und einer weiteren Änderung des Urheberrechtsgesetzes
- IUM-Dokumentation des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken
Institutionen:
Permanenter Link zu dieser News Nr. 5034:
https://www.urheberrecht.org/news/5034/
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