ZDF-Staatsvertrag: Verhandlungsbeginn vor dem BVerfG am 5. November
Am 5. November verhandelt das BVerfG über die Normenkontrollanträge, die die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg gegen Regelungen des Staatsvertrages des ZDF eingereicht haben (vgl. Meldung vom 8. Juli 2011). Die Antragssteller vertreten der Pressemitteilung des BVerfG zufolge den Standpunkt, dass sich in den beiden internen Aufsichtgremien des ZDF, dem Fernsehrat und dem Verwaltungsrat, ein zu großer Anteil von Staatsvertretern und staatsnahen Personen befinde und dies gegen das in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleistete Gebot der Staatsferne des Rundfunks verstoße.
Das ZDF und die Landesregierungen Bayerns, Hessens, des Saarlandes und Sachsens machen dementgegen geltend, »dass man die Staatsvertreter nicht schematisch zusammenrechnen dürfe«. Die föderale sowie parteipolitische Pluralität der Besetzung führe dazu, dass der Einfluss der Staatsvertreter vielen Brechungen unterliege. Aufgrund dieser Brechungen sowie der Tatsache, dass der Anteil der staatlichen Vertreter unter 50 % liege, sei eine einseitige Beeinflussung ausgeschlossen.
Dokumente:
- Pressemitteilung des BVerfG vom 14. Oktober 2013
- Artikel in der FAZ Online vom 14. Oktober 2013
- ZDF-Staatsvertrag (pdf-Datei)
Institutionen:
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