mobiles Menü Institut für Urheber- und Medienrecht
23.01.2002; 19:58 Uhr
Gerichtsstreit um RTL-Bildausschnitte in Stefan Raabs "TV Total"
Unveränderte Übernahme oder "künstlerische Kollagen"?

Das Landgericht Köln (LG) muss möglicherweise demnächst entscheiden, in welchem Umfang Fernsehsender Bildausschnitte der Konkurrenz kostenlos in ihr eigenes Programm übernehmen dürfen. Vor dem Gericht begann am 23.1.2002 die mündliche Verhandlung über eine Klage des Fernsehsenders RTL gegen die Produktionsfirma Brainpool, die unter anderem die beliebte Unterhaltungssendung "TV Total" produziert. In der von Stefan Raab moderierten Show, die im Abendprogramm des Senders Pro Sieben ausgestrahlt wird, waren insgesamt 194 Ausschnitte aus RTL-Sendungen gezeigt worden. Die Ausschnitte haben eine Gesamtlänge von 215 Minuten. RTL fordert deshalb von Brainpool Lizenzgebühren in Höhe von rund 600.000 Euro. Nach Auffassung des Kölner Senders hat die Produktionsfirma durch die eigenmächtige Übernahme der Ausschnitte Urheberrechte von RTL verletzt. Vor Gericht berief sich RTL auch darauf, es sei gängige Praxis mit anderen Sendern, dass für verwendetes Fremdmaterial gezahlt werde. Brainpool lehnt die Zahlung von Honoraren bisher ab. Die Firma steht auf dem Standpunkt, bei den Ausschnitten handele es sich um kommentierte "künstlerische Kollagen". Ein vom Gericht angeregter Vergleich kam nicht zustande. Falls sich die Parteien nicht doch noch einigen, hat das Gericht für den 13. März eine Entscheidung angekündigt. Bevor ein Urteil ergeht, muss allerdings möglicherweise noch umfangreich Beweis erhoben werden.

Institutionen:

[IUM/jz]

Permanenter Link zu dieser News Nr. 517:

https://www.urheberrecht.org/news/517/


Zurück zur Liste


Der kostenlose Service unserer Online-Redaktion.

Das IUM dokumentiert die politischen und rechtlichen Entwicklungen aus dem Bereich des Urheber- und Medienrechts und gibt einen tagesaktuellen Newsletter heraus. Dieser informiert über neue Gerichtsentscheidungen und laufende Gesetzgebungsverfahren und ist dabei dem Gebot strikter Neutralität verpflichtet. Fördermitglieder erhalten den Newsletter vorab per E-Mail. Sein Inhalt wird hier dokumentiert.

Hier können Sie sich für den IUM Newsletter anmelden!

Gerne schicken wir Ihnen auch alle aktuellen Informationen per Mail.